Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Babylove0212

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 9.4.2017, wann muss ich spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Artbeitgeber losschicken ? Ich möchte 3 Jahre zu Hause bleiben, kann ich ggf. trotzdem wenn ich es mir anders überlege wieder nach 2 Jahren anfangen ? Ich habe ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit 20 Stunden. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag ist 7 Wochen vor Beginn zu stellen. Am besten legt man sich für 2 Jahre fest, da hat man einen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1) In der Woche nach der Geburt. 2) Nur wenn Du die laufende EZ mit Zustimmung des Arbeitgebers dann beendest oder Teilzeit in Elternzeit arbeitest, was bei eh nur 20h ja nicht viel weniger wäre. Ich weiß nicht, ob das dann nochmal reduziert werden muss auf unter 20h, damit es als TZ in EZ gilt. Kläre das doch ggf. vorher mit dem Arbeitgeber und lass Dir die Option bestätigen. Also lass Dir schriftlich geben, dass Du 3 Jahre Elternzeit machst mit der Option nach 2 Jahren wieder anzufangen. Alternativ beantragst Du erst einmal nur 2 Jahre und verlängerst ggf. fristgemäß um das dritte Jahr. LG Lilly


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