Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Bigibln

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Hallo, Mein man ist seit 03.09 bis 02.10 in Elternzeit... Sein Arbeitsverhältnis hat er im Juni angefangen und hat drei Monate Kündigungsfrist ist die Elternzeit mit in der Probezeit oder nicht denn er möchte das Arbeitsverhältnis beenden... Die Frage ist wegen der Kündigungsfrist??? Zwei Wochen wie in der Probezeit oder 4 Wochen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Probezeit ist doch nach ihrer Schilderung bereits um. Zu wann möchte er denn kündigen? Doch wohl nicht in der Elternzeit, somit gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wie lange ist die Probezeit denn gemäß seinem Arbeitsvertrag vereinbart? Oder gibt es einen Tarifvertrag?


Bigibln

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Die Probezeit ist drei Monate


Sternenschnuppe

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Ihr wisst aber, dass ihr das Elterngeld zurückzahlen müsst, wenn er nicht zwei Lebensmonate nimmt? Hat er schon einen neuen Job in Aussicht?


chrissicat

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Dann ist die Probezeit bereits vorbei.


Bigibln

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Ja wissen wir die Planung ist aber für nächstes Jahr gedacht...


Mitglied inaktiv

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Greift nicht eh die verlängerte Kündigungsregelung wegen Elternzeit?


chrissicat

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Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, ist dort nichts vereinbart und gibt es keinen Tarifvertrag, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung in diesem Fall nicht möglich. (Frist wäre dann ja schon abgelaufen)


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