Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Liz-Cataleya

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Brauche ganz dringend Antwort !!! Meine Tochter ist im Januar 2015 geboren. Gleich danach hab ich ein Jahr Elternzeit beantragt. Anschließend habe ich noch mal um acht Monate verlängert. Insgesamt war ich dann ein Jahr und acht Monate zu Hause. Jetzt möchte ich gerne nochmals meine Elternzeit bis zum dritten Geburtstag der Kleinen verlängern. Mein Arbeitgeber lehnt dies betriebsbedingt ab, da ich auch nicht von vorn herein die zwei Jahre beantragt habe. Könnte ich jetzt drei Monate einfach arbeiten gehen bis die kleine zwei Jahre alt ist und dann nochmal ein Jahr bis zu ihrem 3. Lebensjahr, Elternzeit beantragen? Muss der Arbeitgeber in meinem Fall für das dritte Jahr zustimmen oder besteht keine Zustimmungspflicht und er muss mir das genehmigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( 9 AZR 315/10) haben Sie hierauf keinen zwingenden Anspruch. Ihr Arbeitgeber muss über Ihren Antrag jedoch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen entscheiden. Liebe Grüße NB


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