Guten Tag Frau Bader.
Nehmen wir mal an meine Tochter wird am 12.09.2016 geboren.
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantrage nehme ich dann das Datum von Geburt? Z.B. 12.09.2016 bis 11.09.2017
Oder das Datum nach dem Mutterschutz?
7.11.2016 bis 11.09.2016
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Laurettchen
am 14.08.2016, 19:43
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
völlig unerheblich. Schreiben Sie ein Enddatum hin.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Im Grunde genommen egal. ist halt nur leichter zu rechnen ab Geburt. Zumal die EZ auf jeden Fall spätestens am tag VOR dem 3ten Geburtstag endet. Der 3te Geburtstag ist also auf jeden Fall der erste Arbeitstag.
Und, wichtig, schreib feste Daten rein, keine solchen Formulierungen wie nach einem Jahr oder 2 Jahren EZ komme ich wieder. Falls Du vor hast nach einem Jahr - wenn das EG ausläuft . wieder zu arbeiten und dann in TZ, dann würde ich das schon mit anmelden. dann am besten in TZ innerhalb der EZ wegen Kündigungsschutz.
Mitglied inaktiv - 15.08.2016, 13:47