Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

seika

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Hallo, ich habe eine frage. Bin zum zweiten mal Schwanger und habe meine Elternzeit von Kind eins beendet zum Mutterschutz auch meine restliches Elternzeit von 15 Monaten auf 3 bis 8 Lebens Jahr übertragen. So wie im dem Fall üblich ist. Doch mein Chef meint es geht nur 12 Monate und nicht volle 15 Monate. Und Grundsätzlich nur 12 Monate die ich übertragen kann. Wenn ich richtig verstanden hab, dann ist das ja wenn ich nur so die Monate übertagen hätte und nicht wenn ich wegen neuen Schwangerschaft das mache? Kann mir da jemand Helfen? Mit freundlichen Grüßen


Sternenschnuppe

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Übertragen ist übertragen, der Grund ist egal. Dein Chef hat Recht.


chrissicat

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Es kommt darauf an, wann dein Kind geboren ist. Ist es vor dem 01.07.2015 geboren, kannst du nur 12 Monate übertragen, ist es ab dem 01.07.2015 geboren, dann könntest du bis zu 24 Monate übertragen. Schließe mich meiner Vorrednerin an, der Grund, warum du übertragen möchtest, ist unerheblich.


Sternenschnuppe

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Rechnerisch hätte sie das Problem sonst noch nicht haben können ;-)


chrissicat

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Stimmt! ;-)


SumSum076

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Ja, es sind max 12 Monate Elternzeit übertragbar über das dritte Lebensjahr hinaus. Elternzeit kann aber in Abschnitten genommen werden. So können zB die 3 Monate vor dem 3. Lebensjahr genomen werden. Die Elternzeiten sind halt abzuwechseln. Gruß Sabine In den aktuellen Richtlinien zum BEEG gibt es sogar ein Beispiel. Müsste bei Punkt 15.4.2. oder da in der Gegend sein.


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