Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader. Ich komme nicht mit Elternzeit beantragen zu recht. Ich bin jetzt im Mutterschutz von 2.Kind.Mein erstes Kind ist jetzt 5 Jahre alt.Von 1.Kind habe ich noch 1 Jahr Elternzeit. Das kann ich nehmen bis Kind 8 Jahre alt ist.Kann ich das jetzt nach Mutterschutz nehmen weil nach Elternzeit von 2.Kind wird verfallen. ? Geht 1 Jahr von Kind 1.und Elterngeld für Kind 2.Und dann Elternzeit für Kind 2?

von Sajaja am 25.04.2016, 17:27



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, besser Sie beantragen jetzt 2 J. EZ von Kind 2 und danch die EZ von Kind 1 bzw 2 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Elternzeit

Du denkst zu kompliziert ;-) Nimmst jetzt 2 Jahre von Kind 2, dann das 3. jeweils von Kind 1 und dann 2. Die von Kind 2 halten doch länger. So hast Du auch Elterngeld für das Kind für das Du in Elternzeit bist.

von Sternenschnuppe am 25.04.2016, 21:01



Antwort auf: Elternzeit

Ja, das wäre ideal. , aber mein erstes Kind ist jetzt schon 5 Jahre und 5 Monate alt .Deshalb will ich wissen ob ich zuerst von Kind 1.letztes Jahr nehmen kann und dann erst von Kind 2 z.B.noch 2 Jahre?

von Sajaja am 25.04.2016, 22:53



Antwort auf: Elternzeit

Dann passt das nicht wie oben genannt. Ein Jahr Kind 2, dann das 3. von Kind 1 und die letzten 2 von Kind 2 passen aber. So hast Du auch Elternzeit für das Kind für welches Du Elterngeld beantragst.

von Sternenschnuppe am 26.04.2016, 07:07



Antwort auf: Elternzeit

Du musst das 1. Jahr von Kind 2 zuerst nehmen um da Elterngeld zu bekommen. Dann kannst Du das Jahr von Kind 1 hinten dran hängen. Und danach den Rest von Kind 2. Also: 1. Jahr: Kind 2 (Jahr 1) 2. Jahr: Kind 1 (Jahr 3) 3. Jahr Kind 2 (Jahr 2) 4. Jahr Kind 2 (Jahr 3) Für das 3. Jahr von Kind 1 muss der Arbeitgeber zustimmen! Also vorher fragen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 07:51



Antwort auf: Elternzeit

Vielen Dank für die Antworten

von Sajaja am 26.04.2016, 10:05



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