Hallo Frau Bader.
Ich komme nicht mit Elternzeit beantragen zu recht. Ich bin jetzt im Mutterschutz von 2.Kind.Mein erstes Kind ist jetzt 5 Jahre alt.Von 1.Kind habe ich noch 1 Jahr Elternzeit. Das kann ich nehmen bis Kind 8 Jahre alt ist.Kann ich das jetzt nach Mutterschutz nehmen weil nach Elternzeit von 2.Kind wird verfallen. ? Geht 1 Jahr von Kind 1.und Elterngeld für Kind 2.Und dann Elternzeit für Kind 2?
von
Sajaja
am 25.04.2016, 17:27
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
besser Sie beantragen jetzt 2 J. EZ von Kind 2 und danch die EZ von Kind 1 bzw 2
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Du denkst zu kompliziert ;-)
Nimmst jetzt 2 Jahre von Kind 2, dann das 3. jeweils von Kind 1 und dann 2.
Die von Kind 2 halten doch länger.
So hast Du auch Elterngeld für das Kind für das Du in Elternzeit bist.
von
Sternenschnuppe
am 25.04.2016, 21:01
Antwort auf:
Elternzeit
Ja, das wäre ideal. , aber mein erstes Kind ist jetzt schon 5 Jahre und 5 Monate alt .Deshalb will ich wissen ob ich zuerst von Kind 1.letztes Jahr nehmen kann und dann erst von Kind 2 z.B.noch 2 Jahre?
von
Sajaja
am 25.04.2016, 22:53
Antwort auf:
Elternzeit
Dann passt das nicht wie oben genannt.
Ein Jahr Kind 2, dann das 3. von Kind 1 und die letzten 2 von Kind 2 passen aber.
So hast Du auch Elternzeit für das Kind für welches Du Elterngeld beantragst.
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2016, 07:07
Antwort auf:
Elternzeit
Du musst das 1. Jahr von Kind 2 zuerst nehmen um da Elterngeld zu bekommen. Dann kannst Du das Jahr von Kind 1 hinten dran hängen. Und danach den Rest von Kind 2.
Also:
1. Jahr: Kind 2 (Jahr 1)
2. Jahr: Kind 1 (Jahr 3)
3. Jahr Kind 2 (Jahr 2)
4. Jahr Kind 2 (Jahr 3)
Für das 3. Jahr von Kind 1 muss der Arbeitgeber zustimmen! Also vorher fragen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 07:51
Antwort auf:
Elternzeit
Vielen Dank für die Antworten
von
Sajaja
am 26.04.2016, 10:05