Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

malini

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Hallo Frau Bader, kann ich mich bei einem 2016 geborenen Kind erst mal auf ein Jahr Elternzeit festlegen und dann ohne Probleme verlängern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Das war mal in Planung. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Meldet ein Elternteil nur für ein Jahr Elternzeit an, folgt daraus, dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich oder wenn ein vorgesehener Wechsel zwischen den Eltern aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist oder an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist und des Urlaubs ab Geburt bei dieser Zwei-Jahres-Frist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zwei-Jahres-Frist mit Beginn der Elternzeit. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können (diese also bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes zu beanspruchen oder für Geburten bis zum 30. Juni 2015 mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des achten Lebensjahres zu übertragen. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich). Liebe Grüße NB


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