Sabrina B
Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zur Elternzeit würde gerne 2j nehmen einfach um zu schauen wie weit die kleine dann ist....kann ich bei meinem Arbeitgeber dann wenn die kleine das gut mit macht nach einem Jahr wieder auf 450Euro arbeiten oder kann es sein das der Arbeitgeber das verneinen kann?!ich will 1j auf jeden Fall Zuhause bleiben bin mir nur nicht sicher ob ich das 2j auch Zuhause bleiben will...will mir aber nicht die chace nehmen lassen 2j zu haben...
Hallo, klar. Wenn er mind. 15 AN hat, besteht ein Anspruch, er kann nur aus betrieblichen Grùnden ablehnen. Sonst woanders mit seiner Zustimmung Liebe Grùsse NB
Mitglied inaktiv
Dein AG kann unter bestimmten Voraussetzungen TZ ablehnen, dann muss er aber normalerweise erlauben, dass du woanders TZ arbeitest (wenn es nicht gerade die direkte Konkurrenz ist). Du hast aber auch die Möglichkeit erst einmal ein Jahr zu nehmen und dann spätestens 7 Wochen vor Ende dieses EZ-Jahres noch einmal zu verlängern. Das kann er dann nicht ablehnen. LG Lilly
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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
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