Frage: Elternzeit

Moin moin, meine Frage: Ich bin noch bis zum 3 September 2016 in Elternzeit und bin in einer Festeinstellung. Bekomme für den Monat April zum letzten mal Elterngeld. Momentan hab ich einen 450 Euro Minijob. Jetzt würde ich gerne einen Teilzeitjob zusätzlich zu den 450er Job machen, da es logischerweise geldliche etwas enger wird. Da ich in einer Festeinstellung bin aber es für mich nicht lohnen würde, rein Geldlich bei meiner Festen Arbeitsstelle eine Teilzeitbeschäftigung anzufangen...Entfernung ect Ist meine Frage: Trotz Festeinstellung...darf man einen 450er und zusätzlich eine Teilzeit/Halbtagsstelle...rein rechtlich gesehen??? Mit freundlichen Grüßen Freue mich auf ihre antworten Euer Ramsey

von Ramsey am 09.03.2016, 14:37



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, ja, wenn Sie nicht mehr al 30 Std/ Wo arbeiten u der AG 1 zustimmt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2016



Antwort auf: Elternzeit

Klar. Solange zwei Dinge erfüllt sind. 1. Der AG stimmt dem zu. 2. Du kommst insgesamt nicht über 30 Stunden die Woche.

von Sternenschnuppe am 09.03.2016, 16:53



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