Hallo, Ich befinde mich in einem befristet Arbeitsvertrag die 15.07.15 endet. Bin zurzeit Schwanger und Geburtstermin ist 30.01.15 bin im Mutterschutz wollte direkt nach Mutterschutz wieder Arbeiten wegen evtl. Ein Verlängerung. Mein Mann soll dann die Erziehungsgeld erhalten er kriegt nur die 300 Euro weil er Arbeitslos ist und erhält aber keine Leistungen. Falls mein Vertrag nicht verlängert wird kann ich dann direkt nach meiner Kündigung Elterngeld betragen oder wie soll ich vorgehen?
von Rojda am 05.01.2015, 07:04