Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Rojda

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Hallo, Ich befinde mich in einem befristet Arbeitsvertrag die 15.07.15 endet. Bin zurzeit Schwanger und Geburtstermin ist 30.01.15 bin im Mutterschutz wollte direkt nach Mutterschutz wieder Arbeiten wegen evtl. Ein Verlängerung. Mein Mann soll dann die Erziehungsgeld erhalten er kriegt nur die 300 Euro weil er Arbeitslos ist und erhält aber keine Leistungen. Falls mein Vertrag nicht verlängert wird kann ich dann direkt nach meiner Kündigung Elterngeld betragen oder wie soll ich vorgehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben dann noch zwei Möglichkeiten. Entweder gehen Sie in Elternzeit u schieben Ihr Arbeitslosengeld 1 sozusagen nach hinten oder Sie melden sich arbeitslos und Ihr Mann geht in Elternzeit. Dann verschenken Sie jedoch das Elterngeld.Letztere Möglichkeit ist also nur dann sinnvoll, wenn Sie möglichst schnell wieder arbeiten wollen und Ihr Mann in Elternzeit gehen soll. Liebe Grüße NB


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