Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Nadja1910

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Guten Tag Frau Bader, mein Anliegen gestaltet sich etwas ausführlicher. Ich bin seid Oktober 2010 vollzeit-beschäftigt in einem Krankenhaus, dass natürlich weitaus mehr als 15 Beschäftigte hat. Mein Sohn ist am 02.09.13 geboren und fristgerecht habe ich Elternzeit beantragt für 3 Jahre. Damals hiess es in meinem Antrag: beantrage Elternzeit bis zum 3.Lebensjahr, mit Unterbrechung während des 13. Und 14. Lebensmonat, da mein Mann zwei Monate Eltenzeit nehmen wird" Der Antrag wurde gestattet..wobei mir erst ein halbes Jahr später auffiel, dass mein Ag mich ab Oktober 2014 einplant, wobei der 13. Lebensmonat ja der September wäre. Dies habe ich dann auch auf der Arbeit klargestellt und es wurde mir erneut gestattet. Schriftlich bekam ich dann den Bescheid, dass ich ab September für zwei Monate voll und ab November dann die 21 Stunden Teilzeut bis zum 3. Lebensjahr arbeite. Soweit so gut. Leider ist es nicht möglich, dass mein Mann die zwei Monate Elternzeit nimmt, da sein Vertrag wieder nur befristet verlängert wurde und wir nicht wollen, dass er deshalb dann nach Auslaufen des Vertrages, keine weitere Anstellung bekommt. Ich war dann vor zwei Wochen bei meinem Stationsvorgesetzten, um den Dienstplan für September und Oktober zu besprechen. Ich habe noch 25 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeitstelle von 2013. Diesen würde ich natürlich gerne in den zwei Monaten überwiegend nehmen. Auch wenn es nicht ganz geht, und es ist mir auch egal wann ich den Urlaub bekomme, aber wenigstens ein paar Tage, sodass mein Sohn nicht die kompletten Monate zu meiner Schwägerin muss. Zu dem Zeitpunkt sagte mir mekn vorgesetzter dass er es verstehen würde und er mir versucht, frei zu geben. Leider musste ich jetzt aber aus zweiter Hand von einer Kollegin erfahren, dass er mir gar keine Urlaub geben wird, weil die Personalsituation so schlecht aussehe. Immerhin wäre September ja auch ein Urlaubsmonat. Erwähnenswert ist auch, dass bis 2013 alle Mütter die aus der Elternzeit gekommen sind, ihren Urlaub dann bekommen haben, wann sie es wollten. Für die restlichen Kollegen gibt es eine Urlaubsbesprechung, die immer im Winter vor dem kommenden Jahr stattfindet. Hätte ich gewusst,dass man mir so entgegen arbeitet, wäre ich damals zu dieser Besprechung für 2014 gegangen und hätte mir im September und Oktober den urlaub verteilt. Nun zu meiner eigentlichen Frage, sollte es der Fall sein,dass ich überhaupt keinen Urlaub bekommen werde, würde ich gern die zwei Monate überhaupt nicht Vollzeit arbeiten, sondern direkt an September 21 Stunden Teilzeit arbeiten. Ist es möglich die zwei Vollzeitmonate zu revidieren?. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da sie ja nicht durchgehend bis zum zweiten Lebensjahr Elternzeit beantragt haben, besteht eigentlich kein Anspruch. Aber schreiben Sie doch einfach mal ihrem Arbeitgeber, dass sie für die problematische Zeit Elternzeit nehmen wollen. Vielleicht klappt es ja. Ansonsten haben Sie ein echtes Problem, denn sie haben auch kein Anspruch auf Urlaub zu bestimmten Zeiten, wenn dies betrieblich nicht einzurichten ist. Liebe Grüße, NB


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