Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

cathy18

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Guten Tag , wir erwarten in ca 2 Wochen unser zweites Kind. Ich war heute dabei den elternzeitantrag vorzubereiten. Ist es korrekt das dieser in der ersten Woche nach der Geburt dem AG zugeschickt werden muss? Welche Daten sind einzutragen? Wenn das Kind theoretisch am 22.6 geboren wird habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz. Das heißt bis einschließlich 17.8 und dann würde ich die elternzeit vom 18.8.14 bis 21.6.17 beantragen ? Und am dritten geb des Kindes müsste man dann rein theoretisch wieder anfangen? Lg cathy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag muss 7 Wo vor Beginn eingehen, also normerweise 1 Wo nachd er Geburt. EZ können Sie beantargen, wie Sie möchten - bis höchstens zum 3. Geb des Kindes Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hast 14 Wochen Mutterschaftsfrist und Anspruch auf Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor ET, 8 Wochen nach ET) - wenn Du entsprechend die erste Elternzeit passend zum neuen Mutterschaftsurlaub abgebrochen hast. Falls nicht, SOFORT !!!! nachholen. Jeden Tag wo du das nicht machst verschenkst du gerade Geld. Und ja, 1 Woche nach Geburt muß die MELDUNG, nicht Antrag beim AG sein. Elternzeit beginnt aber ab Geburt, Du hast nur eben 8 Wochen ein beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz, weshalb du eben erst 1 Woche nach Geburt (wegen 7wochen Frist zur Elternzeit) die Meldung beim AG abgeben mußt. Ist zwar etwas umständlich zu verstehen, dafür leichter mit den Daten. Udn ja, am 3ten geburtstag ist spätestens Dein erster Arbeitstag. Spätestens deshalb, weil du theoretisch ja auch innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten dürftest. Oder das 3te Jahr auf später verschieben kannst.


cathy18

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Ich war vorher nicht in Elternzeit, ich habe ganz normal In Teilzeit gearbeitet. Ist denn die Berechnung so richtig mit den Daten ? Ich werde auch nicht zurück zu meinem alten AG gehen, weil wir weiter weg gezogen sind. Deswegen wollte ich direkt drei Jahre elternzeit nehmen und danach kündigen. Lg cathy


Sternenschnuppe

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Wie alt ist denn das erste Kind und wie hast Du vor diesem gearbeitet ? Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt melden. Nimmst dann ab Geburt drei Jahre und kündigst 3 Monate vor Ende.


cathy18

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Meine große ist schon 6 1/2. ich habe vor Geburt meiner großen Tochter nicht gearbeitet. Hane nach ihrer Geburt eine Ausbildung und danach Weiterbildung gemacht , dann erst Vollzeit und danach Teilzeit gearbeitet.


sternenfee75

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Rechnerisch startet die Ez ab Geburt, auch wenn du erst im Mutterschutz bist. Der 3. Geb ist dann der erste Arbeitstag. Bei normalen Et hat man 1 Woche Zeit, den Antrag abzugeben.


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