Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

cathy18

Beitrag melden

Guten Tag , wir erwarten in ca 2 Wochen unser zweites Kind. Ich war heute dabei den elternzeitantrag vorzubereiten. Ist es korrekt das dieser in der ersten Woche nach der Geburt dem AG zugeschickt werden muss? Welche Daten sind einzutragen? Wenn das Kind theoretisch am 22.6 geboren wird habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz. Das heißt bis einschließlich 17.8 und dann würde ich die elternzeit vom 18.8.14 bis 21.6.17 beantragen ? Und am dritten geb des Kindes müsste man dann rein theoretisch wieder anfangen? Lg cathy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Antrag muss 7 Wo vor Beginn eingehen, also normerweise 1 Wo nachd er Geburt. EZ können Sie beantargen, wie Sie möchten - bis höchstens zum 3. Geb des Kindes Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast 14 Wochen Mutterschaftsfrist und Anspruch auf Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor ET, 8 Wochen nach ET) - wenn Du entsprechend die erste Elternzeit passend zum neuen Mutterschaftsurlaub abgebrochen hast. Falls nicht, SOFORT !!!! nachholen. Jeden Tag wo du das nicht machst verschenkst du gerade Geld. Und ja, 1 Woche nach Geburt muß die MELDUNG, nicht Antrag beim AG sein. Elternzeit beginnt aber ab Geburt, Du hast nur eben 8 Wochen ein beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz, weshalb du eben erst 1 Woche nach Geburt (wegen 7wochen Frist zur Elternzeit) die Meldung beim AG abgeben mußt. Ist zwar etwas umständlich zu verstehen, dafür leichter mit den Daten. Udn ja, am 3ten geburtstag ist spätestens Dein erster Arbeitstag. Spätestens deshalb, weil du theoretisch ja auch innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten dürftest. Oder das 3te Jahr auf später verschieben kannst.


cathy18

Beitrag melden

Ich war vorher nicht in Elternzeit, ich habe ganz normal In Teilzeit gearbeitet. Ist denn die Berechnung so richtig mit den Daten ? Ich werde auch nicht zurück zu meinem alten AG gehen, weil wir weiter weg gezogen sind. Deswegen wollte ich direkt drei Jahre elternzeit nehmen und danach kündigen. Lg cathy


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wie alt ist denn das erste Kind und wie hast Du vor diesem gearbeitet ? Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt melden. Nimmst dann ab Geburt drei Jahre und kündigst 3 Monate vor Ende.


cathy18

Beitrag melden

Meine große ist schon 6 1/2. ich habe vor Geburt meiner großen Tochter nicht gearbeitet. Hane nach ihrer Geburt eine Ausbildung und danach Weiterbildung gemacht , dann erst Vollzeit und danach Teilzeit gearbeitet.


sternenfee75

Beitrag melden

Rechnerisch startet die Ez ab Geburt, auch wenn du erst im Mutterschutz bist. Der 3. Geb ist dann der erste Arbeitstag. Bei normalen Et hat man 1 Woche Zeit, den Antrag abzugeben.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...