Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

diana88

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Hallo Ich hab da mal eine etwas schwierige Frage. Ich weiß, dass meine Firma mich nach der Elternzeit Kündigen möchte, muss nun am Donnerstag nochmal auf Arbeit zu einem Gespräch, mein Mann und ich wollen ja aber noch ein Kind, wie ist es, wenn ich bis ende der Elternzeit Schwanger werde, aber vorher schon die Kündigung habe? Ist die Kündigung dann wirksam oder verfällt diese?


SumSum076

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Dir darf während der Elternzeit nicht gekündigt werden. Der erste Tag, an dem dir die Kündigung überreicht werden darf, ist der erste Tag NACH der EZ. Gruß Sabine


diana88

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also dürfen die mir, wenn ich am Donnerstag wieder in meinen betrieb mach, die Kündigung nicht aushändigen? Steht das irgendwo in einem Gesetz?


SumSum076

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Du bist doch in Elternzeit?! "§ 18 BEEG Kündigungsschutz (1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen." Es sei denn, dein Betrieb löst sich grad auf oder so... Gruß Sabine


diana88

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ja hab noch bis 15.09. Elternzeit. Ich danke dir. LG Diana


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