roland40
sg. fr. bader, anna ist am 8.7.12 auf die welt gekommen. ich habe letztes jahr zwei monate elternzeit genommen. jetzt würde ich gerne im dritten lebensjahr (für das ich mich ja noch nicht geäussert habe) erneut zwei monate elternzeit nehmen. muss ich dann meinen geplanten zeitraum 7 wochen vor beginn von annas zweiten geburtstag oder 7 wochen vor beginn der geplanten elternzeit dem arbeitgeber bekannt geben? vielen dank und liebe grüsse roland
Hallo, 7 Wo vor beginn. Sie haben aber keinen Anspruch Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Spätestens 7 Wochen vor ANTRITT der EZ. Da Du aber keine zwei genommen hast muss der AG der EZ zustimmen und kann diese auch ablehnen. LG Sabine
roland40
bist du dir da sicher??? das würde ja eigentlich bedeuten, dass man sich mit der ersten erklärung für DREI jahre verbindlich festlegt (wenn alles andere von der arbeitgeber-willkür abhängt).
IngoAC
Moin, die Frage ist gut, da im Gesetz wohl nur steht, daß man sich für 2 Jahre festlegen muß, vom 3. Jahr steht dort nichts. Ob man das so auslegen kann/muß, daß der Arbeitgeber im 3. Jahr wenn man gearbeitet hat genauso zustimmen muß, wie bei einer Frau die 2 Jahre Elternzeit genommen hat, weiß ich nicht. Aber ich halte das durchaus für Wahrscheinlich. Kritisch kann es nur sein wenn er keine zusammenhängende Monate genommen hat, da im Gesetz steht: "Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitereZeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich." LG Ingo
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