Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit?

Frage: Elternzeit?

Lindaaaaa

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Hallo, Zur Zeit bin ich in Elternzeit, Elternzeit endet am 04.08.2014.Ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt,mein Vertrag läuft am 31.08.2014 ab und wird nicht verlängert. Ich habe Angefangen am 01. 09.2012 d.h 2 Jahre befristet. Ich kann meine Elternzeit für noch 2 Jahre verlängern oder noch die letzten 3 Wochen arbeiten gehen. Meine Frage: Wenn ich mich Arbeitslos melde, bekomme ich Arbeitslosengeld? Was muss ich machen? Da wir finanziell nicht gut stehen würde ich gerne mich Arbeitslos melden. Oder kann ich mich Arbeitslos melden und gleichzeitig auch Elternzeit verlängern... ( Auf mein Kind passt meine Familie auf, ist kein Problem, kann arbeiten gehen). Bitte helfen Sie mir, ich weiss nicht mehr weiter was ich machen soll Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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hallo, Arbgekld I bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen. Aber dann schon. liebe Gruesse, NB


Mitglied inaktiv

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HuHU Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Was Du machen kannst ist die Elternzeit für die 3 Wochen bis Vertragsende verlängern. Da muß der AG aber bei mitspielen - was er wohl sicherlich machen werde. Da Du weniger als 2 Jahre gemeldet hast, kann er es theoretisch ablehnen. Danach hast Du mehrere Optionen. Du bleibst einfach daheim solange wie Du möchtest und/oder suchst Dir was neues. Wenn Du verheiratet bist, kannst Du in die Familienversicherung deines Mannes - wegen Krankenversicherung. Andere Option, wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst, ist Du meldest Dich beim Amt arbeitslos und arbeitssuchend. Das müßtest Du 3 Monate vor Ablauf der Befristung spätestens machen. Sonst kann es eine Sperre geben. Arbeitslosengeld gibt es aber nur wenn Du auch eine entsprechende Betreuung hast, und dann nur in dem Stundenumfang in dem Du auch Arbeit suchst. Arbeitslosengeld und Elternzeit mit daheim bleiben geht nicht. Da bliebe dann nur Hartz4. Bis zum 3ten Geburtstag machen die da wohl wegen Hartz4 noch keinen Druck. Was ihr noch schauen solltet wäre wegen Wohngeld und erhöhtem Kindergeld, evtl steht euch das auch zu.


Sternenschnuppe

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Hallo Du musst Dich bis zum 31.05. arbeitslos melden. Kannst Du Betreuung nachweisen bekommst Du auch ALG1 ab September. Oder eben jetzt schon einen Job suchen zu September, dann brauchst das Amt vielleicht gar nicht. Ist ja noch Zeit. Elternzeit gibt es nur wenn man einen AG hat, daher kannst Du wenn der AG mitmacht die 3 Wochen noch verlängern.


Lindaaaaa

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Danke vielmals Danyshope


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