Lindaaaaa
Hallo, Zur Zeit bin ich in Elternzeit, Elternzeit endet am 04.08.2014.Ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt,mein Vertrag läuft am 31.08.2014 ab und wird nicht verlängert. Ich habe Angefangen am 01. 09.2012 d.h 2 Jahre befristet. Ich kann meine Elternzeit für noch 2 Jahre verlängern oder noch die letzten 3 Wochen arbeiten gehen. Meine Frage: Wenn ich mich Arbeitslos melde, bekomme ich Arbeitslosengeld? Was muss ich machen? Da wir finanziell nicht gut stehen würde ich gerne mich Arbeitslos melden. Oder kann ich mich Arbeitslos melden und gleichzeitig auch Elternzeit verlängern... ( Auf mein Kind passt meine Familie auf, ist kein Problem, kann arbeiten gehen). Bitte helfen Sie mir, ich weiss nicht mehr weiter was ich machen soll Danke
hallo, Arbgekld I bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen. Aber dann schon. liebe Gruesse, NB
Mitglied inaktiv
HuHU Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Was Du machen kannst ist die Elternzeit für die 3 Wochen bis Vertragsende verlängern. Da muß der AG aber bei mitspielen - was er wohl sicherlich machen werde. Da Du weniger als 2 Jahre gemeldet hast, kann er es theoretisch ablehnen. Danach hast Du mehrere Optionen. Du bleibst einfach daheim solange wie Du möchtest und/oder suchst Dir was neues. Wenn Du verheiratet bist, kannst Du in die Familienversicherung deines Mannes - wegen Krankenversicherung. Andere Option, wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst, ist Du meldest Dich beim Amt arbeitslos und arbeitssuchend. Das müßtest Du 3 Monate vor Ablauf der Befristung spätestens machen. Sonst kann es eine Sperre geben. Arbeitslosengeld gibt es aber nur wenn Du auch eine entsprechende Betreuung hast, und dann nur in dem Stundenumfang in dem Du auch Arbeit suchst. Arbeitslosengeld und Elternzeit mit daheim bleiben geht nicht. Da bliebe dann nur Hartz4. Bis zum 3ten Geburtstag machen die da wohl wegen Hartz4 noch keinen Druck. Was ihr noch schauen solltet wäre wegen Wohngeld und erhöhtem Kindergeld, evtl steht euch das auch zu.
Sternenschnuppe
Hallo Du musst Dich bis zum 31.05. arbeitslos melden. Kannst Du Betreuung nachweisen bekommst Du auch ALG1 ab September. Oder eben jetzt schon einen Job suchen zu September, dann brauchst das Amt vielleicht gar nicht. Ist ja noch Zeit. Elternzeit gibt es nur wenn man einen AG hat, daher kannst Du wenn der AG mitmacht die 3 Wochen noch verlängern.
Lindaaaaa
Danke vielmals Danyshope
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit