Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Velvet879

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Hallo Frau Bader, wenn man in der 3-jährigen Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, verkürzt sich diese 3-jährige Elternzeit dann und kann auch nirgendwo mehr "hinten angehängt" werden? Ich bedanke mich! Gruß Velvet


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ne, die dreijährige Elternzeit verkürzt sich nicht! Sie läuft automatisch weiter! Gruß Sabine


Velvet879

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Guten Morgen SumSum076! Das bedeutet also, wenn das nächste Kind nach 1,5 Jahren in der 3-jährigen Elternzeit (ElZ) kommt, dann läuft die ElZ noch fürs 1. Kind bis zum Ende und ab dann (1,5 Jahre später) schließt erst die 3-jährige für Kind Nr. 2 an? Gruß


SumSum076

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Fast, denn auch die zweite Elternzeit geht nur bis 3. Geburtstag des Kindes. Du kannst aber 1 Jahr Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus übertragen. Damit könntest du bis zum 4. Geburtstag zuhause bleiben. Am meisten Elternzeit kannst du nehmen, wenn du zur Geburt des 2. Kindes schriftlich die Elternzeit von Kind 1 beendest und die restlichen Elternzeiten (für Kind 1 und 2) so aufteilst, dass du die jeweils dritten Jahre der Kinder übertragen kannst. zB 1,5 Jahre Kind 1 1 Jahr Kind 2 0,5 Jahre Kind 1 (und das dritte Jahr übertragen lassen) 1 Jahr Kind 2 (und das dritte Jahr übertragen lassen) In dem Fall könntest du die dritten Jahre direkt im Anschluss nehmen oder irgendwann später (vorm 8 Geburtstag). Wenn es deinem AG aber egal ist und er sowieso die "Rechnung" hat: 2 Kinder = 6 Jahre Elternzeit, dann kannst du auch einfach sowas schreiben wie: Meine Elternzeit (für 2 Kinder = 6 Jahre) nehme ich von "Datum Geburt Kind 1" bis zum "Datum 6. Geburtstag von Kind 1". Gruß Sabine


SumSum076

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Achja, Elternzeit wird übrigens dann taggenau berechnet, wenn du zur Geburt von Kind 2 die Elternzeit beendest. Du könntest also an dem Tag schon 1 Jahr, 6 Monate und 4 Tage Elternzeit verbraucht haben. Gruß Sabine


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