Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

vorsichtziege

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hallo mein kind ist am 31.07.2011 geboren und ich habe mich erstmal für ein jahr elternteilzeit entschieden möchte eventuell um 5 monate verlängern jetzt ist meine frage wann muß ich eine verlängerung beim arbeitgeber beantragen? und was passiert wenn ich praktisch keine verlängerung beantrage und merk ach mein gott das kind ist irgendwie noch nicht bereit in den kindergarten zu gehen was steht mir dann nach dem jahr event für finazielle mittel zur verfügung da mir ja die elternzeit voll ausgezahlt wurde


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dem AG mit einer Frist von 7 Wo. die EZ mitteilen, haben aber keinen Anspruch auf Verlängerung. Wenn es nicht klappt u der Ag stimmt nicht zu, haben Sie ein Problem. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Weitere Elternzeit mußt Du mindestens 7 Wochen vor Antritt dem Arbeitgeber mitteilen. Da Du aber nur ein Jahr genommen hast, kann der AG weitere Elternzeit ablehnen. Finanzielle Hilfe? Ggf. Erziehungsgeld (kommt darauf an wo Du lebst), ansonsten Hartz IV oder eventuell Wohngeld. LG Sabine


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