Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

sternchen1410

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Guten tag Ich befinde mich im Mutterschutz und habe mitte Dez. Et. Nun haben wir überlegt daß ich 2 Jahre Elternzeit aber nur ein Jahr Elterngeld nehme. Das Schwirige ist daß wir im Mai etwa umziehen wollen. Findet man im Elternjahr wohl eine Anstellung stundenweise? Wieviel darf ich verdienen oder ist das egal weil ich ja kein EG mehr bekomme? Wo ist der Unterschied ob ich es wie oben beschrieben mache oder aber nur ein jahr EG und EZ nehme und im 2. jahr wieder normal arbeiten gehe? Denn der AG würde ja eh wechseln. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std/Wo arbeiten. Da Sie im 2. Jahr kein EG bekommen, wird auch nichts angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bis auf die Krankenkasse gar keiner. In der Elternzeit bist Du kostenfrei weiter versichert, kannst mit Einverständnis des AG aber auch woanders bis zu 30 Stunden arbeiten. Bist Du familienversichert , dann ist das aber auch egal. Bist Du es nicht, und nimmst nur ein Jahr, dann musst Du die Versicherung danach selbst zahlen. Nimm doch 3 Jahre, und schaue was sich ergibt wenn das 1. Elternjahr rum ist.


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