Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Maya2009

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Ich habe mal ein paar Fragen zur Elternzeit: Bin jetzt in der 6. Woche mit meinem 2. Kind schwanger. Meine Elternzeit für meine 1. Tochter geht noch bis 31.12.2011 dann sind 2 Jahre um und ich müsste eigentlich zum 01.01.2012 wieder arbeiten gehen. Ich möchte meine Elternzeit aber durchgehend weiterführen und dann eben für das 2. Kind auch erst mal 2 Jahre beantragen. Der Errechnet Termin ist der 09.05.2012. Was macht am meisten Sinn bzw. wie ist das mit dem 3. Jahr für meine Tochter? Soll ich nur so lange verlängern bis mein 2. Kind kommt oder soll ich erst die 3 Jahre voll Elternzeit beantragen und dann im Anschluss die Zeit für mein 2. Kind? Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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