Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Lisa2011

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Hallo, ich habe ein Frage zum Thema Elternzeit.Mein Mann und ich haben insgesamt 6 Monate Ellternzeit beantragt. Ich gehe nun wieder arbeiten und mein Mann ist zu Hause. Da wir keinen Kitaplatz ab Dezember bekommen haben, müssen wir uns etwas anderes für die Betreung überlegen. Besteht die Möglichkeit, dass ich die restlichen 8 Monate im Nachhinein beantrage? Wenn ja,was muss ich beachten ? Der Arbeitgeber muss zustimmen? Die Elterngledstelle auch? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können es beantragen, wenn der AG nicht zustimmt, sieht es schlecht aus. Auch bei der EG-Stelle kann es beantragt werden. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Hm, der Elterngeldstelle ist das total egal, weil ihr ja kein Elterngeld mehr bekommen werdet. Und beim Arbeitgeber... Bei der Anmeldung von Elternzeit muss man sich für den Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Hat man nur 6 Monate angemeldet, verzichtet man quasi auf die restlichen 1,5 Jahre. Es hängt also nun von deinem AG ab, ob du die Zeit noch nehmen kannst, weil er um Zustimmung gefragt werden muss (normalerweise reicht es ja aus, wenn du ihm einfach Bescheid sagst) Gruß Sabine


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