Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe meine Elternzeit bis Ende März 2011 beim Arbeitgeber beantragt und mir gleichzeitig die Option offen gehalten, erst im September 2011 an den Arbeitsplatz zurück zu kehren. Wieviel Wochen vor Ende der Elternzeit (März) muss ich mitteilen, ob ich wiederkomme oder verlängere? Steht diese Frist im Gesetz? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 7 Wochen. Sie haben aber nur einen Anspruch, wenn Sie mind. 2 Jahre genommen hatten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieviel Jahre sind denn bis Ende März ? Ab zwei Jahre steht einem das Dritte zu. Unter zwei Jahre ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Chefs möglich. 7 Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes. Ich habe zum Beispiel 2 Jahre genommen, habe aber einfügen lassen, dass ich ab September in Teilzeit IM Erziehungsurlaub arbeiten möchte. Bei Aufnahme ist es wohl üblich schon zeitiger nachzufragen wie es aussieht ( so 3 Monate ) und nochmal klarzustellen, dass man wirklich ab dem Datum wieder arbeiten möchte.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Im März ist es ein Jahr. Wie gesagt, hatte ich in meinem damaligen Antrag schon die Option mit angegeben. Ich meinte gelesen zu haben, dass ich ein paar Wochen (ab wieviel genau??) Bescheid geben muss, ob ich nun wiederkomme oder verlängere.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ich bin kein Profi, das vorweg :-) , aber so wie ich das hier gelernt habe, muss man sich da schon definitiv festlegen am Anfang. Darum habe ich zwei Jahre genommen fest, aber reingeschrieben, dass ich nach einem Jahr Teilzeit IN der Elternzeit anfangen möchte. So habe ich das 3. Jahr gesichert. In der Perso bei mir sagte sie mir, dass ich mich etwa 3 Monate vorher melden soll, damit sie mich eben einplanen können. Wie genau hast Du das denn formuliert ? Willst Du denn nun im März wieder anfangen ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Eigentlich will ich im September anfangen, da wir ab August erst nen Kita-Platz haben. Aber da man ja nie weiß wie's kommt und ich aus irgendwelchen Gründen doch ab März wieder arbeiten gehen muss/möchte, wollte ich wissen, bis wann ich die Verlängerung spätestens mitteilen muss (ich will sie mir bis dahin offen halten). Ich denke nicht, dass mein Arbeitgeber Probleme machen wird, wenn ich verlängere (aber man weiß ja nie). Ich hatte geschrieben: Optional beantrage ich eine Verlängerung der Elternzeit bis einschließlich 30. August 2011. Viell. antwortet mir ja die Expertin noch. Danke dir schon einmal. :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frist sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also dann vor der Verlängerung. Muss er dann eben absegnen, aber so wie Du schreibst ist das ja kein Ding dann, Unser Mini ist im Juli geboren, hab für die Teilzeit aus gleichem Grund wie Du ab September angegeben :-) Wenn man denn einen Platz bekommt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...