Mitglied inaktiv
hallo, ich habe mal eine frage zu dem thema elternzeit. habe im mai mein 3.erziehungsjahr beantragt was auch genehmigt wurde. bin im mai auch schwanger geworden und habe versucht meine elternzeit zu kündigung.das hat der arbeitgeber abgelehnt,jedoch ohne begründung. nun habe ich ein erneutes schreiben geschickt,wegen vorzeitiger kündging der elternzeit bis zu dem mutterschutz des 2.kindes. warte jedoch noch auf das schreiben von meinem arbeitgeber. kann er das auch wieder ablehnen? habe ein schreiben vom bundesministerium erhalten,die mir das urteil vom 20.sept. 2007 zugeschickt habe,worauf ich mich nun berufen soll. meine das Urteil des Europäischen Gerichtshof C 116/06. inwiefern kann er das ignorieren und wie stehen meine chancen,das er das bewilligen muss? kann man damit auch zum arbeitsgericht gehen und klagen?würde es was bringen oder stehen meinen chancen schlecht ? vielen dank für ihre antwort. lg franzi
Hallo, nach dem Urteil besteht ein Anspruch - was ein dt. Gericht sagt, steht aber in den ternen. Warum können Sie nicht erst die EZ vom ersten Kind zu Ende nehmen u dann vom 2.? Liebe Grüsse, NB
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