Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Berechnet sich das Jahr nach Ablauf des Mutterschutzes oder nach der Geburt des Kíndes? Angenommen unser Kind kommt am 18.09.2009 zur Welt.Müßte Ich dann meine Arbeit am 18.09.2010 wieder aufnehmen oder 8 Wochen später? Mit freundlichen Grüßen Nanni2000


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie genau ein Jahr nehmen am 1. Geb. Sie können aber auch willkürlich ein anderes Datum einsetzen Liebe Grüsse, NB


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1. Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Aber Du kannst frei entscheiden, da Du ja 3 Jahre EZ nehmen könntest und Dich für die ersten 2 Jahre festlegen mußt und das 3. Jahr bis zum 8 Lebensjahr des Kindes aufheben kannst. Sprich Du könntest auch 1,5 jahre bis zu 3 Jahren nehmen. Nach 3 jahren wäre der 3. Geburtstag Dein 1. Arbeitstag. LG Peeka


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Nach einem jahr wollte ich schon. Aber ich kann jetzt nicht sagen ich nehme 1 Jahr und und 1 tag oder 1 Monat?


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Doch, kannst Du. Am besten Du nennst dann ein bestimmtes Datum bis wann die Elternzeit gehen soll. Also an Deinem Beispiel Geburtstag 18.09.09 gerechnet z. B. bis 30.09.10 oder bis 31.12.10 etc. V. G.


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Hallo, noch etwas geschickter ist es, wenn die Elternzeit nicht genau am letzten Eines Monats endet. Selbst wenn sie am 30.12. endet, hat man dann nämlich Urkaubsanspruch für den gesamtem Dezember :-))) Auch wenn der 31.12. evtl. gar kein Arbeitstag in der Firma ist und man quasi automatisch frei hat. *hust* Viele Grüße Désirée


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