Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Berechnet sich das Jahr nach Ablauf des Mutterschutzes oder nach der Geburt des Kíndes? Angenommen unser Kind kommt am 18.09.2009 zur Welt.Müßte Ich dann meine Arbeit am 18.09.2010 wieder aufnehmen oder 8 Wochen später? Mit freundlichen Grüßen Nanni2000
Hallo, wenn Sie genau ein Jahr nehmen am 1. Geb. Sie können aber auch willkürlich ein anderes Datum einsetzen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Aber Du kannst frei entscheiden, da Du ja 3 Jahre EZ nehmen könntest und Dich für die ersten 2 Jahre festlegen mußt und das 3. Jahr bis zum 8 Lebensjahr des Kindes aufheben kannst. Sprich Du könntest auch 1,5 jahre bis zu 3 Jahren nehmen. Nach 3 jahren wäre der 3. Geburtstag Dein 1. Arbeitstag. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Nach einem jahr wollte ich schon. Aber ich kann jetzt nicht sagen ich nehme 1 Jahr und und 1 tag oder 1 Monat?
Mitglied inaktiv
Doch, kannst Du. Am besten Du nennst dann ein bestimmtes Datum bis wann die Elternzeit gehen soll. Also an Deinem Beispiel Geburtstag 18.09.09 gerechnet z. B. bis 30.09.10 oder bis 31.12.10 etc. V. G.
Mitglied inaktiv
-
Mitglied inaktiv
Hallo, noch etwas geschickter ist es, wenn die Elternzeit nicht genau am letzten Eines Monats endet. Selbst wenn sie am 30.12. endet, hat man dann nämlich Urkaubsanspruch für den gesamtem Dezember :-))) Auch wenn der 31.12. evtl. gar kein Arbeitstag in der Firma ist und man quasi automatisch frei hat. *hust* Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke euch allen!!!!!!!!!!!!!!
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht