Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Berechnet sich das Jahr nach Ablauf des Mutterschutzes oder nach der Geburt des Kíndes? Angenommen unser Kind kommt am 18.09.2009 zur Welt.Müßte Ich dann meine Arbeit am 18.09.2010 wieder aufnehmen oder 8 Wochen später? Mit freundlichen Grüßen Nanni2000
Hallo, wenn Sie genau ein Jahr nehmen am 1. Geb. Sie können aber auch willkürlich ein anderes Datum einsetzen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes. Aber Du kannst frei entscheiden, da Du ja 3 Jahre EZ nehmen könntest und Dich für die ersten 2 Jahre festlegen mußt und das 3. Jahr bis zum 8 Lebensjahr des Kindes aufheben kannst. Sprich Du könntest auch 1,5 jahre bis zu 3 Jahren nehmen. Nach 3 jahren wäre der 3. Geburtstag Dein 1. Arbeitstag. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Nach einem jahr wollte ich schon. Aber ich kann jetzt nicht sagen ich nehme 1 Jahr und und 1 tag oder 1 Monat?
Mitglied inaktiv
Doch, kannst Du. Am besten Du nennst dann ein bestimmtes Datum bis wann die Elternzeit gehen soll. Also an Deinem Beispiel Geburtstag 18.09.09 gerechnet z. B. bis 30.09.10 oder bis 31.12.10 etc. V. G.
Mitglied inaktiv
-
Mitglied inaktiv
Hallo, noch etwas geschickter ist es, wenn die Elternzeit nicht genau am letzten Eines Monats endet. Selbst wenn sie am 30.12. endet, hat man dann nämlich Urkaubsanspruch für den gesamtem Dezember :-))) Auch wenn der 31.12. evtl. gar kein Arbeitstag in der Firma ist und man quasi automatisch frei hat. *hust* Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke euch allen!!!!!!!!!!!!!!
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss