Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe gleich 3 Fragen bezüglich der Elternzeit. Unser Kind wird voraussichtlich am 3.9.09 geboren. Ab 23.8.09 bin ich in Mutterschutz. 1. Wann muss man dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass man in Elternzeit geht? Die Elternzeit beginnt ja schon mit der Geburt aber die 1. Zahlung bekommt am nach den 8 Wochen Mutterschutz (wegen Verrechnung). Muss ich dann jetzt schon den AG informieren oder dann nach der Geburt (7 Wochen vor deren Elternzeitbeginn)? 2. Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wann ist das Jahr vorbei? Ist es dann Mitte September 2010 vorbei oder zählen die 12 Monate erst ab Ende der Mutterschutzfrist? 3. Mein Mann wird vielleicht die 2 Zusatzmonate am Ende meiner Elternzeit nehmen. Wäre das dann ab September oder eben 2 Monate später? Und wie ist es mit mir, kann ich in dieser Zeit auch noch zu Hause bleiben und bekommen wir dann jeder die 67% Elterngeld? Ich würde mich freuen, wenn ich diesbezüglich eine Antwort erhalte. Ich danke im Voraus. Viele Grüße Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wieso sind Sie nur 1 1/2 Wo. vorher in Mutterschutz? Verzichten Sie bewusst auf den Rest? 1. 7 Wo. vor Beginn, also praktisch 1 Wo. nach der Geburt 2. 1. Arbeitstag ist der 1. Geburtstag 3. Er kann die 2 Mo. innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen, wann er will. Sie verwechseln dabei EG und EZ. EZ können beide parallel bis zum 3. Geb. des Kindes nehmen. Aber das EG kann man eben nur in den ersten 14 Mo. nehmen u frei verteilen. Bis auf die Mo., in denen Sie EG bekommen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi Steffi! Die Elternzeit für 1 Jahr ist mit dem 1.Geburtstag Deines Kindes vorbei; sprich: wird dein Kind am 1.8.2009 geboren, dann endet sie am 31.7.2010. Wenn Dein Mann daheim bleibt und Deine Elternzeit abgelaufen ist, kannst Du nicht mehr da bleiben, bekommst auch ergo kein Elterngeld. Zu Frage Nummer 1 kann ich nichts sagen! LG Abeja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

meine ich zumindest zu wissen *g*... Man muß sich die ersten beide Jahre der EZ festlegen und das 3, Jahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Ergo könntest Du jetzt auch 18 Monate beantragen und dann wieder arbeiten. Im Normalfall, wenn Du 3 Jahre EZ nehmen würdest, wäre Dein 1. Arbeitstag der 3. Geburstag des Kindes. LG Peeka, die heute neunmalklug Kaffee getrunken hat


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...