Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe gleich 3 Fragen bezüglich der Elternzeit. Unser Kind wird voraussichtlich am 3.9.09 geboren. Ab 23.8.09 bin ich in Mutterschutz. 1. Wann muss man dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass man in Elternzeit geht? Die Elternzeit beginnt ja schon mit der Geburt aber die 1. Zahlung bekommt am nach den 8 Wochen Mutterschutz (wegen Verrechnung). Muss ich dann jetzt schon den AG informieren oder dann nach der Geburt (7 Wochen vor deren Elternzeitbeginn)? 2. Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wann ist das Jahr vorbei? Ist es dann Mitte September 2010 vorbei oder zählen die 12 Monate erst ab Ende der Mutterschutzfrist? 3. Mein Mann wird vielleicht die 2 Zusatzmonate am Ende meiner Elternzeit nehmen. Wäre das dann ab September oder eben 2 Monate später? Und wie ist es mit mir, kann ich in dieser Zeit auch noch zu Hause bleiben und bekommen wir dann jeder die 67% Elterngeld? Ich würde mich freuen, wenn ich diesbezüglich eine Antwort erhalte. Ich danke im Voraus. Viele Grüße Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso sind Sie nur 1 1/2 Wo. vorher in Mutterschutz? Verzichten Sie bewusst auf den Rest? 1. 7 Wo. vor Beginn, also praktisch 1 Wo. nach der Geburt 2. 1. Arbeitstag ist der 1. Geburtstag 3. Er kann die 2 Mo. innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen, wann er will. Sie verwechseln dabei EG und EZ. EZ können beide parallel bis zum 3. Geb. des Kindes nehmen. Aber das EG kann man eben nur in den ersten 14 Mo. nehmen u frei verteilen. Bis auf die Mo., in denen Sie EG bekommen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi Steffi! Die Elternzeit für 1 Jahr ist mit dem 1.Geburtstag Deines Kindes vorbei; sprich: wird dein Kind am 1.8.2009 geboren, dann endet sie am 31.7.2010. Wenn Dein Mann daheim bleibt und Deine Elternzeit abgelaufen ist, kannst Du nicht mehr da bleiben, bekommst auch ergo kein Elterngeld. Zu Frage Nummer 1 kann ich nichts sagen! LG Abeja


Mitglied inaktiv

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meine ich zumindest zu wissen *g*... Man muß sich die ersten beide Jahre der EZ festlegen und das 3, Jahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Ergo könntest Du jetzt auch 18 Monate beantragen und dann wieder arbeiten. Im Normalfall, wenn Du 3 Jahre EZ nehmen würdest, wäre Dein 1. Arbeitstag der 3. Geburstag des Kindes. LG Peeka, die heute neunmalklug Kaffee getrunken hat


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