Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Guten Morgen :-) Da ich einen KS letzten Freitag hatte und mich nicht um meine 18 Monate alte Tochter die ersten 3 Monate nach dem Eingriff kümmern kann (darf nicht schwer heben etc.) haben mein Mann (voll berüfstätig) und ich (Hausfrau) daran gedacht das er den 2. und 3. Lebensmonat Elternzeit beantragen könnte und wir es in diesem ZEitraum gleichzeitig beziehen. Ist das überhaupt möglich das er wärend der Mutterschutzfrist Elternzeit bekommen kann? Liebe Grüße und Danke für Ihre Antwort. Vivien


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen stehen insgesamt 14 Mo. frei zur Verfügung, die können Sie als Ehegatten aufteilen, wie Sie wollen. Nur die Monate, in denen Sie MG bekommen, werden immer IHnen angerechnet. Somit haben Sie de facto 12 Mo. zum freien verteilen. Er kann ab der Geburt nehmen, es wird dann doppelt angerechnet. ER hat eine Antragsfrist von 7 Wo. Ansonsten wird Ihnen auch eine Haushaltshilfe zustehn. Liebe Grüsse, NB


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