Mitglied inaktiv
hallo,ich habe 2 fragen: ich hatte ende letzten jahres meinem arbeitgeber schriftlich mitgeteilt,dass ich im feb.2010 wieder mit arbeiten anfangen möchte. jetzt will ich allerdings doch gerne 2jahre zu hause bleiben und erst wieder arbeiten gehen wenn der kleine einen kindergartenplatz bekommt-aug.2011.wann muß ich meinem arbeitgeber meine entscheidung spätestens mitteilen(leonard emil ist am 16.01.2009 geboren)!? und nun noch eine etwas peinliche frage: bekomme ich nach dem auslaufen des elterngeldes,also ab 16.01.2010,nur noch kindergeld?sonst keinerlei zuschüsse? vielen dank
Hallo, 1. Sie können nur verlängern, wenn der Ag zustimmt - FRist 7 Wo. schriftlich 2. Nur noch soziale Leistungen Liebe Grüsse, NB
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