Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

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ich habe 2 jahre elternzeit eingereicht. anspruch hat man ja auf 3 jahre. gibt es eine frist wie oder wann man das dritte jahr nehmen muss? muss man das dem arbeitgeber vor dem antrag auf die 2 jahre mitteilen, oder könnte ich z.b. wenn mein kind in die schule kommt, das dritte jahr nehmen und dies dann einige monate vorher dem arbeitgeber mitteilen? oder ist das dritte jahr somit verschenkt, da ich nur 2 jahre eingereicht habe und davon schon 14 monate zuhause bin. liebe grüsse sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie direkt nehmen wollen, besteht ein Anspruch. Einfach 7 Wo. vorher schriftlich mitteilen Wenn Sie es erst später (bis zum 8. Geb.) nehmen wollen, muss der Ag zustimmen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bis zum 3. Geb. des Kindes kannst Du (fast) jederzeit EZ nehmen. Wenn Du das 3. jahr nahtlos in Anspruch nehmen möchtest (oder auch später) ist die Meldefrist mind. 7 Wochen vor beginn. Nach dem 3. Geb. des Kindes muß der AG der EZ zustimmen. Alles nachzulesen im BEEG Viele Grüße Désirée


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