Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich würde gern wissen ob es möglich ist, dass mein Ehemann (Alleinverdiener) Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt und auch Elterngeld erhält, obwohl ich als Hausfrau mit unserer 2 jährigen Tochter zu hause bin. Ende Juli wird unser 2 Kind geboren und ich habe in einem Elterngeldratgeber der ZDF Sendung WISO gelesen, dass Paare beim Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber nachweisen müssen, dass der Partner erwerbstätig, arbeitslos ist oder sich in Ausbildung befindet. Da ein Partner als Hausfrau/Hausmann ja das Kind betreuen kann. Kann aus diesem Grund der Antrag auf Elternzeit abgelehnt werden? Wo ist das im Gesetzestext nachzulesen bzw. gibt es Urteile darüber? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Franziska
Hallo, wo steht das? Sie können gemeinsam die drei Jahre zu Hause bleiben u sich die 14 Mo. EG aufteilen (bis auf die Monate, wo MG bezogen wird). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das stimmt so nicht! Geh mal auf die Seite vom Bundesamt für Familie und Soziales. Da kannst Du Dir alle relevanten Gesetze als PDF runterladen: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Ihr könnt beide gemeinsam 3 Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann kann Elterngeld bekommen. Wir bekommen z.B. 3 Monate gemeinsam Elterngeld (jeder für sich gerechnet, es wird nicht miteinander verrechnet oder so). Den AG geht es eigentlich garnichts an, ob der Partner auch EZ nimmt, arbeitet oder zu Hause ist... Der Anspruch auf Elternzeit ist ein gesetzlich verbrieftes Recht! Dem AG wird deshalb die Elternzeit übrigens auch "mitgeteilt" und muss NICHT beantragt werden. Es sei denn, es sind weniger als 15 Angestellte... Ich hoffe, ich konnte Dich schon etwas beruhigen, Frau Bader wird ja sicher auch bald antworten... LG Jana
Ähnliche Fragen
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden