Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo, habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die am 4.11.2009 ablaufen. Habe in meinem Betrieb mal als Sachbearbeiterin angefangen zu arbeiten und es auch die ganze Zeit bis zur Elternzeit getan. Das ich Studentin war damals, war bekannt. Danach hat da niemand mehr daran gedacht. Nun bin ich dabei meine Diplomarbeit zu schrieben und mein Studium was bis jetzt geruht hat, somit doch noch zu beenden. Das Studium hat fachlich nichts mit meiner Tätigeit in diesem Betrieb zu tun. Ich habe jetzt von Mai bis Ende Juli eine Tagesmutter für mein Kind und schreibe in dieser Zeit meine Arbeit. 25 Stunden der Betreuung durch die Tagesmutter werden durch das Jugendamt übernommen. Das weiß niemand. Ich möchte das 3. Jahr Elternzeit auch noch nehmen. Da der Betrieb nicht gerade mitarbeiterfreundlich ist, habe ich Angst, das wenn es rauskommt, mir das 3. Jahr Elternzeit nicht gewährt wird oder kann es zu anderen Konsequenzen kommen? Ich gehe ja nicht woanders arbeiten, dann müsste ich den Betrieb informieren. Vielen Dank für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut BEEG geht es nur um Erwerbstätigkeit wegen der Zustimmung. Gleichwohl würde ich es als allgemeine Pglicht des Arbeitnehmers sehen, sich die Zustimmung zur Fortsetzung des Studiums einzuholen. Mit anderen Worten: Sollten Sie es nicht mitteilen u sollte der AG deshalb kündigen, wüsste ich nicht, wie ein Richter entscheidet. Liebe Grüsse NB


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Danke für ihre Antwort. Ich habe Angst meinem Arbeitgeber davon zu berichten und die Erlaubnis einzuholen, weil ich denke, das er dann schon Konsequenzen zieht. Ich dachte, ich hätte in der Elternzeit Kündigungsschutz und wenn ich 2 Jahre Elternzeit angegeben habe, kann das 3. Jahr nicht abgelehnt werden vom AG. Nicht gerade beruhigend. Trotzdem danke.


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Teile einfach mind. 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres mit, daß Du eben dieses auch noch nimmst. Fertig. Mehr mußt Du erst mal nicht machen. Dieses 3. Jahr innerh. der ersten 3 Jahre des Kindes kann der AG auch gar nicht ablehnen. Viele Grüße Désirée


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Hallo Desiree, danke für deine Antwort. Das dachte ich bis jetzt auch, das er das 3. Jahr nicht ablehnen kann, aber nun bin ich unsicher, wenn er mich eventuell sogar kündigen kann. Ich war die ganze Zeit bis auf 2 Semester, also ganze 6 Jahre immatrikuliert während der Arbeit, nur nicht aktiv am Studieren. Deshalb dachte ich, wäre es kein Problem wenn ich jetzt in der Elternzeit meine Diplomarbeit schreibe. Ich nehme dadurch das Studium ja nicht erst wieder auf, sondern war immer dabei. Bist du auch Rechtsanwältin? Wenn ich denen das mitteile bin ich sicher, das sie versuchen mich rauszuschmeissen. Die wollen gar keine Mütter wider einstellen.


Mitglied inaktiv

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Nein, ich bin keine RA! Aber: wenn Du schon "ewig" studierst würde ich ggf. sagen, daß sie das doch schon lange wußten. Ich würde nix sagen, mein 3. jahr nehmen und gut ist. So wie es sich anhört, wirst Du Dir doch sowieso was anderes dann suchen... Grüße Désirée


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