Mitglied inaktiv
Guten Tag, mein Sohn wurde im März 2006 geboren, meine Tochter im Dezember 2008. Da meine Tochter ja noch in der Elternzeit von meinem Sohn geboren wurde, weiß ich nicht, wie sich das nun verhält. Beginnt die Elternzeit für meine Tochter erst mit dem 3jährigen Geb. meines Sohnes und ab dann 3 Jahre oder hat die Elternzeit direkt mit Geburt im Dez. 2008 begonnen und läuft von da an 3 Jahre? Vielen Dank.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Also verstehe ich das so, wenn ich die zweite Elternzeit an die erste anschließe, dass ich bis zum März 2012 freigestellt wäre (1. Kind geb. 03(06, 2. Kind geb. 12/08)? Das deckt sich leider nicht mit der Aussage meines AG, der mir nämlich mitteilte, dass die Elternzeit mit dem 3. Geb. meiner Zweitgeborenen endet. Aber das würde ja heißen die beiden Elternzeiten überschneiden sich um 4 Monate und damit ist die Sache erledigt? Irgendwie verstehe ich das alles nicht so ganz..... Ich wäre dankbar, wenn Sie nochmal kurz dazu Stellung nehmen könnten. Vielen Dank Frau Bader.
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