Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit vom 04.03.2009 - 12.04.2010 angegeben, da ich dachte, man kann die Zeit flexibel wählen. Jetzt kam die Bestätigung für die Elternzeit für genau 1 Jahr, sprich 04.03.2010. Kann man die Elternzeit nur jahresweise nehmen, oder habe ich ein Anrecht die Elternzeit so zu wählen wie ich es getan habe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Mitglied inaktiv

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Du musst dich für 2 Jahre verbindlich festlegen. Wenn du zwei Jahre nimmst, kannst du auch ein paar Tage mehr beantragen. Du hast aber nur 1 Jahr 1 Monat und 8 Tage beantragt, da kann der Arbeitgeber zustimmen, muss er aber nicht. So wie du schreibst, hat er es ja abgelehnt. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Nee Arlett sehe ich anders. wenn Sie 1 jahr 1 Monat und 8 Tage nehmen möchte (und den Rest der ersten 2 Jahre verfallen lassen will) dann kann sie das doch tun! Da hat der AG nix zu sagen! Liebe Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wenn sie schreiben, meine beiden Vorrednerinnen haben beide recht, sagen aber jeweils genau das Gegenteil??!! Muß der Arbeitgeber nun zustimmen oder nicht wenn ich 1 Jahr, 1 Monat und 8 Tage nehmen will?? Danke für Ihre Antwort


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