Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich weiß, dass Sie in diesem Forum schon viele Fragen bezüglich der Elternzeit beantwortet haben. Trotzdem wende ich mich mit ein paar Fragen an Sie, denn ich habe unterschiedliche Auskünfte dazu bekommen. Mein Mann möchte nach der Geburt unseres Baby´s 2 Monate Elternzeit nehmen. Ich wollte dann nach den 8 Wochen Mutterschutz vom 3.-14. Monat des Baby´s Elternzeit nehmen. Jetzt hat mir jemand erzählt, dass das so nicht geht und man im Mutterschutz automatisch 2 Monate Elternzeit hat. Das würde ja heißen, dass ich dann vom 0.-12. Monat und mein Mann von 0.-2. Monat Elternzeit haben. Wie ist das denn dann mit dem Geld ? In der Zeit des Mutterschutzes bekomme ich 100 % Gehalt von meinem Arbeitgeber. Mein Mann bekommt ja in dieser Zeit 67 % seines Gehaltes an Elterngeld. Aber bekomme ich es dann auch noch zusätzlich (kann ich mir so eigentlich nicht vorstellen). Vielen Dank für Ihre Antworten. Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die 14 Mo. frei verteilen - die Zeiten, in denen MG bezogen werden, werden immer der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, der Mutterschutz wird beim Elterngeld mitgerechnet, du bekommst also von 0-12 Monaten Elterngeld. Das verrechnet sich während des Mutterschutzes mit dem MuSchu-Geld, d.h. in der Zeit bekommst du dann nur MuSchu-Geld, kein Elterngeld. Das gibt es also für dich tatsächlich nur 10 Monate lang. Dein Mann bekommt die 67% seines Gehaltes in den 2 Monaten, allerdings höchstens 1800€. ElternZEIT kannst du länger nehmen, bis zu 3 Jahren (ab Tag der Geburt), GELD bekommst du aber halt nur MuSchu-Geld + 10 Monate Elterngeld. LG, Mari


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