Guten Abend, wenn die Geburt des zweiten Kindes in die EZ des Ersten fällt, verbleibt doch der Anspruch auf den Rest der ersten EZ bis zum 8. Lebensjahr des ersten Kindes, oder? Wenn ja, kann dieser (bei mir nur 4 Monate, reicht mir aber als Pause völlig aus) auch separat beantragt werden oder muß er immer an die EZ des zweiten Kindes angehängt werden? Und noch eine andere Frage zur EZ: Muß das dritte Jahr EZ, wenn erst mal zwei genommen wurden, dann in einem Stück genommen werden oder kann ich es nochmal teilen, ohne den Restanspruch zu verlieren? Danke
Mitglied inaktiv - 06.02.2009, 21:13