Frage: Elternzeit

Guten morgen Frau Bader, unser kleiner Mann soll am 09. Februar auf die Welt kommen. Zur Zeit befinde ich mich in Mutterschutz, vorher habe in Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder halbtags arbeiten gehen. Wenn mein Kleiner z. B. am 09. Februar 09 auf die Welt kommt, d. h. dann müsste ich meine Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anmelden, also vom 09. Feb. 09 bis zum 09. Febraur 2011. Das ich nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz habe zählt ja nicht, oder? Wann müsste ich dann wieder arbeiten, am 09. Febr. oder am 10. Febr. 2011. Das verstehe ich nicht so richtig. Vielen Dank. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 10:11



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. Um die 2 Jahre später verlängern zu können, müssen Sie also mind, EZ bis zum 2. Geb. beantragen. Das können Sie ansonsten frei mit Datum tun. WEnn Sie 2 Jahre beantragen, währe der erste Arbeitstag gerade der 2. Geb. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2009



Antwort auf: Elternzeit

hallo du müsstest am 9.2.20011 wieder anfangen. viele Grüße Antje

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:33



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