Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Liebe Frau Bader, folgende Situation: unser 1. Kind ist am 31. Dezember 2006 zur Welt gekommen. Ich hatte damals 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Das würde doch bedeuten, dass ist ab 1.1.2009 wieder arbeiten müsste, oder? Nun bin ich jedoch erneut schwanger und der neue Mutterschutz beginnt voraussichtlich am 13. Januar 2009. Nun zu meiner Frage: Muss ich das 3. voll Elternjahr einreichen, um quasi die 12 Tage bis zum nächsten Mutterschutz zu überbrücken? 12 Tage arbeiten macht ja wohl kaum Sinn (zumal wir mittlerweile umgezogen sind und ist ca. 75km pendeln müsste). Oder verfällt das Elternjahr dann ohnehin, wenn ich beim nächsten Kind volle 3 Jahre nehmen möchte? Ich hoffe, Sie verstehen die Frage überhaupt...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie können auch nur die 12 T beantragen u den rest mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. aufheben Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, du kannst auch Teile der Elternzeit nehmen und den Rest mit Zustimmung des AG aufsparen - oder du hast noch Resturlaub vom MuSchu und legst den in den Zwischenraum, dann kannst du das volle 3. Jahr aufsparen. Gruß, speedy


Mitglied inaktiv

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Resturlaub (auch vom MuSchu) habe ich leider nicht mehr. Kann cih denn auch nur 12 Tage anteilig vom letzten Jahr Eltenzeit nehmen? Ich dachte immer, das letzte Jahr verfällt, weil man Elternzeit (wenn am Stück) immer nur bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes nehmen kann - und da überschneidet es sich ja dann irgendwie.


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