Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo Frau Bader, nach 1 Jahr Elternzeit möchte ich wieder arbeiten gehen, hatte dies auch mit dem AG so abgesprochen. Der sagt jetzt, er kann mich eigentlich gar nicht mehr gebrauchen. Aber er muss mich ja wieder nehmen. Ich hatte vor, mit ihm neue Arbeitszeiten zu besprechen, da regulär 9-19 Uhr: kann ich dann nicht mehr. Ab wann kann ich auf andere Arbeitszeiten drängen - oder Teilzeit oder so? Ab 15 Mitarbeiter? - hatte ich mal gelesen,stimmt das? Wie ist bei solcher Frage die Rechtsgrundlage? Wozu ist mein Chef verpflichtet? Ich brauche da unbedingt HILFE, es geht mir sehr schlecht damit!!! LG Janine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Zeiten besteht aber nicht. Gruß, NB


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