Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Elternzeit und zwar wann und wie muss ich sie beantragen,wenn sie sich an den Mutterschutz anschließen soll?
Hallo, dies stimmt alles so. Wichtig ist, für wie lange Sie den Antrag stellen, der verbindlich ist. Kürzer als 2 Jahre bedeutet kein Anspruch auf Verlängerung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich mag das Wort "beantragen" nicht. Denn einen Antrag muß man genehmigen, und hier hat der AG nix zu genehmigen, nur zur kenntnis zu nehmen. ich würde also die EZ "melden". "Hiermit meld ich direkt anschließend an meinen Mutterschutz, der am xx.xx.xxxx endet, meine EZ ab dem yy.xx.xxxx an. Diese nehme ich bis einschl. dem zz.zz.zzzz in Anspruch." Das wäre ein Vorschlag. Wenn Du TZ arbeiten möchtest, dann muß eben noch etwas mehr geschrieben werden. Wohlgemerkt: ein Vorschlag, keine endgütige Formulierung! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll, dann beträgt die Melde-Frist 8 Wochen, ansonsten 6 Wochen vor dem geplanten Beginn. Heidi
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