Mitglied inaktiv
Bin zur Zeit wegen meines ersten Kindes bis 14.08.06 in Elternzeit.(Geburt war 15.08.03). Mein zweites Kind wurde am 25.10.05 geboren.Habe ich Anspruch auf 3 volle Jahre Elternzeit für das zweite Kind, obwohl ich im Moment noch Elternzeit für das erste habe? Oder geht diese Zeit verloren, in der sich die Elternzeit vom 1. und 2. Kind um 10 Monate überschneidet? Danke für Ihre Hilfe.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo max-mona, bei meiner Bekannten ist es auch so. Sie bekommmt ihr zweites im Dezember 04 und ihre Elternzeit fürs erste endet im April 2006. Sie drei Jahre fangen mit der Geburt des zweiten Kindes im Dezember an. Sie restlichen 4 Monate gehen verloren. liebe Grüße mausipause
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