Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo Frau Bader, habe erst einmal 2 jahre Elternzeit genommen,möchte wahrscheinlich das 3.Jahr direkt danach auch noch nehmen,wann muß ich dieses spätestens beantragen? Kann mein Arbeitgeber auch ablehnen? Dann habe ich noch eine zweite Frage, ziehe nächsten Monat in eine neue Wohnung,der Vermieter hat mir nun dort den Hausmeisterposten angeboten, würde ca.70€ im Monat bekommen, muß ich das vorher mit meinem Arbeitgeber besprechen?? Wenn ja-schriftlich?wie verfasst man soetwas?? Hoffe auf Antwort und bedanke mich schon mal Gruß Sandra Da ich ja noch in Elternzeit bin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Frist 8 Wochen, der Ag kann nicht ablehnen 2. Ja, der AG muss zustimmen. Schriftl. beantragen. Gruß, NB


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