Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau BAder! Ich bin in einem nicht befristeten Arbeitsverhältnis. Im Juli 2003 habe ich meine Zwillinge bekommen, und für 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt ist im August 2005 das Erziehungsgeld ausgelaufen. KAnn ich eigentlich für die restliche Zeit, bis nächstes Jahr August Arbeitslosengeld beantragen? Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. LG Kerstin
Hallo, nein, Sie sind ja nicht arbeitslos. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn du dem AA zur Verfügung stehst, eine Betreuung für deine Kinder nachweisen kannst. LG
Mitglied inaktiv
Da du ja nicht arbeitslos bist, wie du schreibst, hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dein Arbeitsverhältnis ruht ja nur während der Elternzeit. Wie sieht es denn mit einem 400 Euro Job aus, so kommt jedenfalls etwas Geld in die Kasse??? LG Katrin
Mitglied inaktiv
Hallo Kerstin, wenn Du während der Elternzeit nicht stundenweise bei Deinem Arbeitgeber arbeiten kannst oder keinen 400€ job findest, könntest Du ergänzend Alg II beantragen. Sofern Euer Einkommen nicht zu hoch für den Anspruch ist. Auch wenn viele hier im Forum behaupten, man bekäme in Elternzeit kein Alg II, kann ich Dir versichern daß man einen Anspruch hat, wenn das eigene Einkommen/ Vermögen nicht ausreicht. Ich bin selber in einem festen Arbeitsverhältnis und in Elternzeit. Im SGB II gelten andere Regeln. Grüße, Sandra
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