Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

Mitglied inaktiv

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gestern liefen die drei monate vor arbeitsbeginn nach der elternzeit aus. ich habe vergessen meinem arbeitgeber das schriftlich mitzuteilen, hatte es aber schon mündlich gemacht, er hat mir aber nicht gesagt ich soll es nochmals chriftlich machen, sagte nur, ich käme ja bestimmt nochmal vorher vorbei. wie habei ch mich nun zu verhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stellen Sie den Antrag schriftlich, bringen Sie ihn persönlich hin u hoffen Sie, dass der AG es nicht bemerkt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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kommt drauf an: entweder Du willst nach der Elternzeit ganz normal wie vorher arbeiten, dann musst Du eh gar nix machen ausser am 1.Arbeitstag pünktlich und lächelnd wieder zu erscheinen. WEnn Du aber z.B. Teilzeit arbeiten willst, dann kann diese Teilzeit erst 3Monate nach Antrag beginnen, du müsstest also theoretisch nach der Elternzeit ein paar Tage Vollzeit arbeiten und könntest dann auf Teilzeit reduzieren - vorausgesetzt,der Teilzeitantrag wird genehmigt. Ulrike


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