Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Ich habe eine sehr wichtige Frage und zwar: Ab Oktober sollte ich wieder anfangen zu arbeiten, aber jetzt ist es so das unsere Tochter ab Oktober von 8.00-12.30 in den Kindergarten geht. Ich könnte aber erst um 9.00 Uhr an meiner alten Arbeitsstelle (Radiologie) sein, weil ich fast eine Stunde fahren muß und dann auch schon um 11.30 wieder nach hause zurück um unseren Stöpsel abzuholen. Deshalb habe ich mit meinem Chef gesprochen und auch er meinte das das nicht zumutbar wäre für das Kind da ich selten pünktlich gehen könne und der Aufwand der Fahrzeit viel zu hoch sei für 2 1/2 Stunden. Er würde einer Kündigung seitens der Praxis zustimmen. Würde ich in dem Fall überhaupt Arbeitslosengeld bekommen und ist es abhängig vom Verdienst des Ehepartners.
So ist es
Mitglied inaktiv
Die Kündigung von Seiten deines Chefs ist sogar die sicherste Lösung, so ersparst du dir lange Erklärungen beim Arbeitsamt und bekommst auch keine Sperre. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von deinem Einkommen der letzten 3 Jahre (wo du gearbeitet hast) und wieviele Stunden du dem A-Amt zur verfügng stehst. Du musst mindestens 30 Stunden die Woche arbeiten können sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Das Einkommen deines Partners spielt beim Arbeitslosengeld 1 keine Rolle erst beim ALG 2. Ach ja dein Kind muss dann auch nachweislich für die 30 Stunden die Woche betreut sein. LG
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