Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, für mein 1. Kind (geb. Oktober 2003) habe ich erst einmal 2 Jahre Elternzeit beantragt. D.h. ich muß mich im August entscheiden ob ich auch noch das 3. Jahr gleich hinterher machen möchte. Jetzt ist es so, dass ich wieder schwanger bin vor. E.T. Anfang März 2006 und mich frage, ob das noch Sinn macht. Kann ich zuerst das 3. Jahr Elternzeit für das erste Kind fertig machen und dann die Elternzeit für das 2. Kind anschließen oder würde dann ab Geburt des 2. Kindes die restlich Eltzernzeit für Kind 1 verfallen ? Oder kannn ich für das erste Kind ein halbes Jahr des 3. Jahres beantragen und den Rest aufheben ? Vielen Dank schon am im vorraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die erste EZ zu Ende nehmen u dann die zweite dranhängen. Mit Zustimmung des AG können Sie dann das dritte Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes nehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich hätte da noch eine Frage. Wenn der Vater des Kindes auch Elternzeit nehmen möchte wäre das dannn unabhängig von meiner eigenen Elternzeit ? Also wenn ich noch in der Elternzeit für Kind 1 wäre und die Elternzeit für Kind 2 dann anhängen würde, könnte der Vater dann ab der Geburt von Kind 2 Elternzeit nehmen ? ( Der Vater von Kind 2 ist ein anderer als der von Kind 1)


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