Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau RAin Bader, Ich muss nächste Woche bei meinem AG die Elternzeit beantragen. Meine Mutterschutz beginnt am 04.07. und mein Entbindungstermin ist der 15.08. Ich möchte eine Elternzeit von voraussichtlich 2 Jahren in Anspruch nehmen. Meine Frage dahingehend wäre, ab wann die 2 Jahre gerechnet werden. Also ab dem Geburtstermin des Kindes oder nach der 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindungstermin? Könnte Sie mir auch bitte ein Internetseite benennen, bei der ich ein Formular für die Beantragung der Elternzeit beim AG vorfinde. Vielen, lieben Dank und noch ein schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Antwort ist leider nicht richtig. Die EZ beginnt direkt nach der Geburt. Wichtig ist, das (am besten mit Datum)drinsteht, bis wann man EZ beantragt. Richtig ist, dass man es 6 Wo. vorher schriftich beantragen muss. Formulare sind mir nicht bekannt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Liese 15, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht gleich nach der Geburt. Du bist zur Aussage über die Länge der Elternzeit auch erst 6 Wochen vor deren Antreten verpflichtet, also nach der Geburt, jetzt noch nicht. Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem AG hast, sei so gut und sage ihm jetzt schon, was Du Dir vorstellst, aber nichts Schriftliches und mit der Option, Dich in den nächsten Wochen vielleicht noch umzuentscheiden. Wenn Dein Baby dann da ist, machst Du ein formloses Schreiben fertig, muß ja kein Formular sein, und gibst das Datum Deines Wiedereintritts in die Arbeit an. Ich hatte geschrieben: "Ich bin in Elternzeit bis einschließlich 31.05.05 und beginne am 01.06.2005 wieder zu arbeiten." Das war für die Personalabteilung eine deutliche Ansage. Liebe Grüße! Jana


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Liese, ich muß meine Elternzeit auch noch beantragen, und habe dafür im Netz nach einem Formular gesucht und gefunden. Wenn Dir das gefällt, dann kannst Du es Dir ja ausdrucken. Hier der Link: http://www.personal.med.uni-rostock.de/download/antrag_elternzeit.pdf Liebe Grüße Steffi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...