Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau RAin Bader, Ich muss nächste Woche bei meinem AG die Elternzeit beantragen. Meine Mutterschutz beginnt am 04.07. und mein Entbindungstermin ist der 15.08. Ich möchte eine Elternzeit von voraussichtlich 2 Jahren in Anspruch nehmen. Meine Frage dahingehend wäre, ab wann die 2 Jahre gerechnet werden. Also ab dem Geburtstermin des Kindes oder nach der 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindungstermin? Könnte Sie mir auch bitte ein Internetseite benennen, bei der ich ein Formular für die Beantragung der Elternzeit beim AG vorfinde. Vielen, lieben Dank und noch ein schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Antwort ist leider nicht richtig. Die EZ beginnt direkt nach der Geburt. Wichtig ist, das (am besten mit Datum)drinsteht, bis wann man EZ beantragt. Richtig ist, dass man es 6 Wo. vorher schriftich beantragen muss. Formulare sind mir nicht bekannt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Liese 15, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht gleich nach der Geburt. Du bist zur Aussage über die Länge der Elternzeit auch erst 6 Wochen vor deren Antreten verpflichtet, also nach der Geburt, jetzt noch nicht. Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem AG hast, sei so gut und sage ihm jetzt schon, was Du Dir vorstellst, aber nichts Schriftliches und mit der Option, Dich in den nächsten Wochen vielleicht noch umzuentscheiden. Wenn Dein Baby dann da ist, machst Du ein formloses Schreiben fertig, muß ja kein Formular sein, und gibst das Datum Deines Wiedereintritts in die Arbeit an. Ich hatte geschrieben: "Ich bin in Elternzeit bis einschließlich 31.05.05 und beginne am 01.06.2005 wieder zu arbeiten." Das war für die Personalabteilung eine deutliche Ansage. Liebe Grüße! Jana


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Liese, ich muß meine Elternzeit auch noch beantragen, und habe dafür im Netz nach einem Formular gesucht und gefunden. Wenn Dir das gefällt, dann kannst Du es Dir ja ausdrucken. Hier der Link: http://www.personal.med.uni-rostock.de/download/antrag_elternzeit.pdf Liebe Grüße Steffi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...