Mitglied inaktiv
Liebe Frau RAin Bader, Ich muss nächste Woche bei meinem AG die Elternzeit beantragen. Meine Mutterschutz beginnt am 04.07. und mein Entbindungstermin ist der 15.08. Ich möchte eine Elternzeit von voraussichtlich 2 Jahren in Anspruch nehmen. Meine Frage dahingehend wäre, ab wann die 2 Jahre gerechnet werden. Also ab dem Geburtstermin des Kindes oder nach der 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindungstermin? Könnte Sie mir auch bitte ein Internetseite benennen, bei der ich ein Formular für die Beantragung der Elternzeit beim AG vorfinde. Vielen, lieben Dank und noch ein schönes Wochenende
Hallo, die Antwort ist leider nicht richtig. Die EZ beginnt direkt nach der Geburt. Wichtig ist, das (am besten mit Datum)drinsteht, bis wann man EZ beantragt. Richtig ist, dass man es 6 Wo. vorher schriftich beantragen muss. Formulare sind mir nicht bekannt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Liese 15, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht gleich nach der Geburt. Du bist zur Aussage über die Länge der Elternzeit auch erst 6 Wochen vor deren Antreten verpflichtet, also nach der Geburt, jetzt noch nicht. Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem AG hast, sei so gut und sage ihm jetzt schon, was Du Dir vorstellst, aber nichts Schriftliches und mit der Option, Dich in den nächsten Wochen vielleicht noch umzuentscheiden. Wenn Dein Baby dann da ist, machst Du ein formloses Schreiben fertig, muß ja kein Formular sein, und gibst das Datum Deines Wiedereintritts in die Arbeit an. Ich hatte geschrieben: "Ich bin in Elternzeit bis einschließlich 31.05.05 und beginne am 01.06.2005 wieder zu arbeiten." Das war für die Personalabteilung eine deutliche Ansage. Liebe Grüße! Jana
Mitglied inaktiv
Hallo Liese, ich muß meine Elternzeit auch noch beantragen, und habe dafür im Netz nach einem Formular gesucht und gefunden. Wenn Dir das gefällt, dann kannst Du es Dir ja ausdrucken. Hier der Link: http://www.personal.med.uni-rostock.de/download/antrag_elternzeit.pdf Liebe Grüße Steffi
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