Mitglied inaktiv
Liebe Frau RAin Bader, Ich muss nächste Woche bei meinem AG die Elternzeit beantragen. Meine Mutterschutz beginnt am 04.07. und mein Entbindungstermin ist der 15.08. Ich möchte eine Elternzeit von voraussichtlich 2 Jahren in Anspruch nehmen. Meine Frage dahingehend wäre, ab wann die 2 Jahre gerechnet werden. Also ab dem Geburtstermin des Kindes oder nach der 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindungstermin? Könnte Sie mir auch bitte ein Internetseite benennen, bei der ich ein Formular für die Beantragung der Elternzeit beim AG vorfinde. Vielen, lieben Dank und noch ein schönes Wochenende
Hallo, die Antwort ist leider nicht richtig. Die EZ beginnt direkt nach der Geburt. Wichtig ist, das (am besten mit Datum)drinsteht, bis wann man EZ beantragt. Richtig ist, dass man es 6 Wo. vorher schriftich beantragen muss. Formulare sind mir nicht bekannt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Liese 15, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht gleich nach der Geburt. Du bist zur Aussage über die Länge der Elternzeit auch erst 6 Wochen vor deren Antreten verpflichtet, also nach der Geburt, jetzt noch nicht. Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem AG hast, sei so gut und sage ihm jetzt schon, was Du Dir vorstellst, aber nichts Schriftliches und mit der Option, Dich in den nächsten Wochen vielleicht noch umzuentscheiden. Wenn Dein Baby dann da ist, machst Du ein formloses Schreiben fertig, muß ja kein Formular sein, und gibst das Datum Deines Wiedereintritts in die Arbeit an. Ich hatte geschrieben: "Ich bin in Elternzeit bis einschließlich 31.05.05 und beginne am 01.06.2005 wieder zu arbeiten." Das war für die Personalabteilung eine deutliche Ansage. Liebe Grüße! Jana
Mitglied inaktiv
Hallo Liese, ich muß meine Elternzeit auch noch beantragen, und habe dafür im Netz nach einem Formular gesucht und gefunden. Wenn Dir das gefällt, dann kannst Du es Dir ja ausdrucken. Hier der Link: http://www.personal.med.uni-rostock.de/download/antrag_elternzeit.pdf Liebe Grüße Steffi
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit