Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, habe eine Frage zum Verständnis der Elternzeit. Meine Freundin hat zwei Jahre Elternzeit beansprucht. Sie will nun (10 Monate nach Geburt) wieder arbeiten, da ihr Mann arbeitslos geworden ist. Sie hat nun eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber in Vollzeit angeboten bekommen. Darf sie überhaupt irgendwo anders arbeiten, ohne die Zustimmung ihres jetzigen Arbeitgebers? Und verwirkt sie mit einer Vollzeitstelle nicht automatisch ihren Anspruch auf Elternzeit, bzw auf ihren alten Arbeitsplatz nach den zwei beantragten Jahren? Es ist doch richtig, dass man nur 30 STD arbeiten darf oder hab ich da was falsch verstanden?? Ich selbst bin in Teilzeit (28 Std )beschäftigt und werde direkt nach dem Muschu wieder arbeiten. Muss ich unbedingt offiziell Elternzeit beantragen, um den Kündigungsschutz für drei Jahrte zu haben. Danke für Ihre Mühen. LG, Nicole
Hallo, Sie darf bis zu 30 Std. arbeiten und auch nur mit Zustimmung des AGs. WEnn der Mann arbeitslos geworden ist, darf sie den EU abbrechen und beim alten Ag arbeiten. WEnn Sie das nicht will, muss sie kündigen und einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ohne Zustimmung des Arbeitgebers darf sie nicht woanders arbeiten ! Wenn sie mehr als 30 Stunden arbeitet ist sie nicht mehr in Elternzeit und wenn sie die Vollzeitstelle annimmt ist sie ihre alte Stelle los ! Sie könnte versuchen mit Genehmigung des Arbeitgebers die Elternzeit abzubrechen und in ihrem alten Job wieder anfangen ! Zu Dir :Ich würde schon die drei Jahre Elternzeit beantragen -hast ja nichts zu verlieren nur nen Kündigungsschutz zu gewinnen ! LG Josi
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