Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zu einem späteren Teitpunkt?

Frage: Elternzeit zu einem späteren Teitpunkt?

alexe

Beitrag melden

Hallo Fr.Bader, ich gehe nach 18 Monaten Elternzeit wieder arbeiten(da ich ja nicht verlängern kann). 1.Ich habe doch aber Anspruch auf noch mal 18Monate Elternzeit oder(inges.3 Jahre)? 2.Wie lange muss ich arbeiten, um erneut Elternzeit beantragen zu können? 3.Was macht man, wenn man keine Betreuungsmöglichkeit für`s Kind findet? Man kann ja das Kind nicht allein zu Hause lassen.(mein Mann hatte seine 2 Monate Elternzeit schon) Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie können mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen 2. Am ersten Arbeitstag 3. Das hätte man eher planen müssen. Im Notfall bleibt nur die Kündigung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn man sich das 3. Jahr ( in dem Fall die 1,5 Jahre ) nicht hat sichern und übertragen lassen auf einen späteren Zeitpunkt, dann geht es nur mit Zustimmung des AG. 7 Wochen vorher anzumelden, aber er muss zustimmen.


alexe

Beitrag melden

Vielen Dank für die Rasche Antwort. Ich kann mich nicht an eine solche Formulierung ("Elternzeit sichern und übertragen lassen") erinnern. Stand das so in dem Antrag? Vermutlich habe ich das nicht gemacht. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich min. 7 Wochen arbeiten, um einen neuen Antrag stellen zu können, oder? Zum 3.Punkt: Es muss doch eine Regelung geben, was passiert, wenn man keine Betreuungsmöglichkeit hat, oder? Man hat ja schließlich eine Aufsichtspflicht für`s Kind. Man kann das Kind doch nicht allein zu Hause lassen, wir sind beide berufstätig. Könnte mein Mann denn nicht z.B.noch einmal Elternzeit nehmen?(auch er kann doch 3 Jahre nehmen und hat erst 2 Monate weg). Oder müsste ich kündigen? mache mir Sorgen...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...