Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zu einem späteren Teitpunkt?

Frage: Elternzeit zu einem späteren Teitpunkt?

alexe

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Hallo Fr.Bader, ich gehe nach 18 Monaten Elternzeit wieder arbeiten(da ich ja nicht verlängern kann). 1.Ich habe doch aber Anspruch auf noch mal 18Monate Elternzeit oder(inges.3 Jahre)? 2.Wie lange muss ich arbeiten, um erneut Elternzeit beantragen zu können? 3.Was macht man, wenn man keine Betreuungsmöglichkeit für`s Kind findet? Man kann ja das Kind nicht allein zu Hause lassen.(mein Mann hatte seine 2 Monate Elternzeit schon) Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen 2. Am ersten Arbeitstag 3. Das hätte man eher planen müssen. Im Notfall bleibt nur die Kündigung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn man sich das 3. Jahr ( in dem Fall die 1,5 Jahre ) nicht hat sichern und übertragen lassen auf einen späteren Zeitpunkt, dann geht es nur mit Zustimmung des AG. 7 Wochen vorher anzumelden, aber er muss zustimmen.


alexe

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Vielen Dank für die Rasche Antwort. Ich kann mich nicht an eine solche Formulierung ("Elternzeit sichern und übertragen lassen") erinnern. Stand das so in dem Antrag? Vermutlich habe ich das nicht gemacht. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich min. 7 Wochen arbeiten, um einen neuen Antrag stellen zu können, oder? Zum 3.Punkt: Es muss doch eine Regelung geben, was passiert, wenn man keine Betreuungsmöglichkeit hat, oder? Man hat ja schließlich eine Aufsichtspflicht für`s Kind. Man kann das Kind doch nicht allein zu Hause lassen, wir sind beide berufstätig. Könnte mein Mann denn nicht z.B.noch einmal Elternzeit nehmen?(auch er kann doch 3 Jahre nehmen und hat erst 2 Monate weg). Oder müsste ich kündigen? mache mir Sorgen...


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