claudiaundben
Hallo frau bader, ich bin noch in elternzeit bei arbeitgeber A und arbeite auf steuerkarte in teilzeit 15 std die woche bei arbeitgeber B. (mit einverständniserklärung von A) erste frage dazu. ist das richtig, dass AG B mich bei der teilzeitarbeit auf steuerklasse 6 abrechnet, obwohl ich in steuerklasse 4 bin und von AG A kein geld bekomme? so und jetzt wirds was kompliziert ;) ich habe noch 2 stellenangebote auf minijobbasis bekommen. 1x ein paar stunden im büro (ablage, abrechnung usw) und dazu noch ein job für terminvereinbarungen für eine schule von zu hause aus. ich würde insg mit allen 3 jobs die 30 std nicht überschreiten und würde alle drei gern machen, ist das möglich??? und wie muss das abgerechnet werden?? Bei AG A in Elternzeit, von denen beziehe ich KEIN geld!! Bei AG B in Teilzeit auf Steuerklasse 6 Bei AG C (z.bsp der schule) auf minijob basis und AG D (der Bürojob??? kann er auch auf steuerklasse 6 laufen, zusammen mit dem Teilzeitjob?? Beide 400 eurojobs kann ich nicht auf minijob basis laufen lassen, da ich guten stundenlohn habe und das zusammen die 400 euro übersteigt. Das geht also nur bei einem. Danke für ihre hilfe, claudia
Hallo, 1. Wegen der Lohnsteuerklasse wenden Sie sich am besten an Ihr Finanzamt (bin kein Steuerberater) 2. wenn Sie noch zwei Minijobs machen, wird einer davon als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bewertet Liebe Grüße NB
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