Caro89
Hallo! Mein kleiner Sohn soll voraussichtlich am 13.02.2013 zur Welt kommen.Unsere Planung ist, dass ich als Vater den 1. LM in Elternzeit gehe( Freundin in Mutterschutz). Meine Freundin wird ihre Elternzeit dann bis zum 12.11.2013 nehmen, ab dem 13.11.2013 würde ich wieder in Elternzeit gehen. Meine Fragen: 1. Kann ich bis zum 12.04.2014 (Ende 14 LM) Elternzeit nehmen mit Elterngeld, oder verkürzt sie sich auf den 12.03.2014 (Ende 13 LM)? 2.Muss ich beide Elternzeitabschnitte vor Beginn der ersten anmelden? Wenn ja, wie verhält es sich dann wenn mein Sohn eher oder später zur Welt kommt? Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Hallo, 1. Elternzeit können Sie beide jeweils drei Jahre nehmen. 2. Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate ausgezahlt. Diese 14 Monate sind frei verteilbar.nur die Monate, in welchen MG bezogen wird, werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Nimmt deine Frau bis Ende LM 9 (-12.11.13) Elterngeld und du zusätzlich im LM 1, dann kannst du noch max bis zum 12.03.2014 Elterngeld bekommen. Denn deine Frau nimmt so 9 Monate in Anspruch, du mit LM 1 auch einen Monat (=10 Monate), dann bleiben nur noch 4 für dich übrig! Bis zum LM 14 kommt man nur, wenn man (Partner) das EG im Anschluss an die Mutter nimmt. Du musst dich bei der Erst-Anmeldung der Elternzeit für einen 2-Jahres-Zeitraum festlegen. Meldest du also nur den einen Monat an, kann dein AG davon ausgehen, du möchtest (bis das Kind 2 wird) keine weitere EZ nehmen. Daher bitte gleich beide Monate angeben. Verschiebt sich der Geburtstermin... Beziehe dich in deiner EZ-Anmeldung auf die Lebensmonate. Schreib deinem AG also LM 1 und 10-13 und das du die genauen Daten nach der Geburt einreichen wirst. Der errechnete Termin ist der YX. Kommt das Kind eher, kannst du dann einfach eher zuhause bleiben. Kommt es später, musst du länger arbeiten. Gruß Sabine
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