Mein Mann arbeitet in der Automobilindustrie und nimmt dieses Jahr einen ganzen Monat Elternzeit und nächstes Jahr einen Teilzeitmonat. Wie verhalten sich dabei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vor allem die jährliche Gewinnbeteiligung? Fallen diese komplett aus oder werden diese anteilig gekürzt?Vielen Dank
von
Martha Pfahl
am 18.04.2016, 22:18
Antwort auf:
Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung
Hallo,
das hängt vom Vertrag/ Betriebsvereinbarung/ TV ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2016
Antwort auf:
Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung
Denkt aber dran, falls ihr Elterngeld für die beiden Monate beantragt, das der Vater mindestens 2 Lebensmonate nehmen muss. Sonst muss er das Elterngeld was er bekommen hat wieder zurückzahlen.
Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 15:43