Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden

Lelialu

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Guten Tag, ich habe eigentlich eine Elternzeit bei zum Jahre 2022. Nun bin ich erneut schwanger und möchte die Elternzeit unabhängig vom Mutterschutz vorzeitig beenden,so dass ich wieder arbeiten gehen würde. Ich gehe davon aus dass ich ein Beschäftigungsverbot bekäme. Wie formuliere ich dies im Schreiben an den Arbeitgeber ? Kannst dieser widersprechen ? Ich habe gelesen, dass man die Elternzeit aufgrund von Wirtschaftlichkeit vorzeitig beenden darf. Ich freue mich über Antworten. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch an dieser Stelle wieder: wenn der Arbeitgeber zustimmt, können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber kann dann noch ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das ganze hat aber ja nur den Sinn, Mutterschaftslohn zu bekommen, welchen die Krankenkasse ersetzt. Nach meinem Dafürhalten ist es nicht abwegig, hierin ein Betrug zuungunsten der Krankenkasse zu sehen. Ich denke nicht, dass diese sich das so einfach gefallen lassen wird. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Man kann nicht die Elternzeit beenden, um in ein Beschaftigungsverbot zu gehen. Wirtschaftliche Gründe wären z.b. plötzliche Arbeitslosigkeit vom Mann.


Felica

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Du darfst gerne innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Das ist nirgends verboten. Bis zu 30 Std die Woche geht das. Sollte es dann ein BV geben, dann ist das so. Was nicht geht ist die EZ vorzeitig zugunsten eines BV zu beenden. Eine Schwangerschaft ist auch kein wirtschaftlicher Härtefall und nur in so einem Falle ginge das ohne Zustimmung des AG. Zweite Ausnahme ist eben zum neuen Mutterschutz. Setzte dich also mit deinem AG zusammen und besprechen mit diesem das du innerhalb der EZ wieder arbeiten willst. Dann kann dieser direkt schauen wo er dich einsetzen kann. Alternativ suche dir eine auf die EZ befristetete TZ-Stelle bei einem anderen AG. Kinderbetreuung wird ja vorhanden sein, sonst wäre ein BV sowieso nicht möglich. Den für dieses musst du arbeitsfähig sein.


Ani123

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Für mich klingt das nach Betrug. Du möchtest die EZ beenden um ins BV zu kommen um somit Gehalt zu bekommen. Vermutlich bekommen sie kein EG mehr und wissen, dass jeder Monat ohne EG-Bezug als 0-Runde in die Berechnung vom neuen EG eingeht. Desweiteren wäre es, aus ihrer Sicht, natürlich schön, Gehalt zu bekommen. Ihr AG hat davon nichts und auch die KK wird es schlecht ansehen ihr BV zu finanzieren, weil sie ihre EZ vorzeitig beendet haben. U.a. kann die KK, und auch der AG, das prüfen lassen. Wenn schon eine vorzeitige Beendigung der EZ angestrebt wird, so denke ich, dass die Betreuung des andere. Kindes sichergestellt ist. Ohne Kinderbetreuung kein BV, denn wie möchten sie arbeiten wenn das Kind nichr betreut ist? Dass sie ein BV bekommen ist kein Muss. Ihr AG kann nach der Gefahrenbeurteilung sie auch versetzen, bsp. ins Büro, oder auch in einen anderen Betrieb, insofern da die Gegebenheiten vorhanden sind um Mutterschutzorientiert zu arbeiten. Was machen Sie wenn ihr AG ihnen einen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann? Hinzugehen und nach TZ in EZ zu bitten, möglich, und soweit der AG zustimmt auch erlaubt. Denn eine Schwangerschaft darf im Gespräch verschwiegen werden, aber als AG würde ich das kein zweites Mal machen und den nächsten Antrag auf TZ in EZ ablehnen. Denn, wer sagt dem AG, dass das nicht wieder ein Trick ist um mit BV an Geld zu kommen? Die Art wird beim AG keinen Eindruck hinterlassen. Es ist finanziell zu ihrem Vorteil. Nur bedenken Sie auch, wenn sie dort weiter arbeiten möchten, auf das Arbeitsverhältnis kann es emotional negative Auswirkungen haben. Anders wäre es, wenn sie noch nicht schwanger wären und erst nach Beginn der TZ in EZ werden würden. Ein AG kann rechnen und wird errechnfn, dass die Schwangerschaft schon zur Stellung der TZ in EZ vorhanden war. Ich finde, man muss vorher überlegen was man möchte. Wieviele Jahre EZ haben sie genommen? Haben sie jemals mit ihrem AG über TZ in EZ gesprochen bzw. das im Antrag mit erwähnt? O.g. tritt für mich damit nicht außer Kraft und moralisch fände ich es nicht ok.


mellomania

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das ist nicht möglich. ein bv erhälst du nur in dem umfang, in dem du tatsächlich arbeiten könntest, also wie dein erstes kind betreut ist. aber nur dann ,wenn du eh tz in ez arbeiten würdest. eine reine elternzeit kann NICHT beendet werden um in ein bv zu gehen. man kann die ez nur beenden wenn ein neuer mutterschutz beginnt, also auf einen tag vor diesem. wirtschaflichkeit hättest du dir vorher überlegen müssen. elternzeit muss man sich leisten können. und wenn du es dir nicht leisten kannst, daheim zu bleiben, dann musst du eben arbeiten gehen. ob bv oder nicht, entscheidst du im übrigen keineswegs, das ist die sache des AG und nur dann, wenn er nachweislich (gefährdungsbeurteilung) keine möglihckeit sieht, dich irgendwie! zu beschäftigen. die ersatztätigkeit die er dir zuteilt, musst du im übrigen annehmen auch wen das überhaupt nix mit deiner quali zu tun hat. :-)


Die_Nana

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Hallo Lelialu, Ich hoffe du antwortest mir. Ich bin exakt in der selben Situation wie du und habe exakt die selbe Frage. Wie ging das damals bei dir aus? Sofern du hier noch online bist, kann ich dir auch gerne meine Email oder Nummer zum Austausch zukommen lassen, vielleicht besser privat. Ich hoffe dein Vorhaben hat geklappt und du meldest dich bei mir. Liebe Grüße Nana


mamago20

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Hallo, ich bin ebenfalls in der gleichen Situation und hoffe sehr, dass ihr mir (gerne auch privat) weiterhelfen könnt und mitteilen könnt, wie Ihr die Situation gelöst habt. Liebe Grüße und alles Gute!


Gemalinde

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Hallo Die_Nana, wie kann man denn hier persönlich Nachrichten schreiben? Ist ja schon etwas her, aber interessieren würde es mich auch, wie es weitergegangen ist bei Leilalu und dir zum Beispiel. LG 


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